IHK-Informationsveranstaltung über betriebliche Gesundheitsvorsorge
21.04.1999
Industrie-, Handels- und Dienstleistungsbetriebe - auch
viele kleine Unternehmen - müssen die sicherheitstechnische und
betriebsärztliche Betreuung ihrer Mitarbeiter aufgrund
gesetzlicher Auflagen sicherstellen. Sie müssen dies auch der
jeweiligen Berufsgenossenschaft nachweisen. Darauf hat die
Industrie- und Handelskammer des Saarlandes (IHK) hingewiesen. In
einer Sonderveranstaltung am 6. Mai 1999, 19.00 Uhr bis 21.00
Uhr, im Haus der Handwerkskammer, Hohenzollernstr. 47-49,
Saarbrücken, werden Fachleute weitere Informationen über
betriebliche Gesund-heitsvorsorge und damit verbundene
Kostensenkung im Betrieb geben. Anmeldung: Telefon 0681/9520-220,
Fax 0681/9520-288