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Kennzahl: 17.2695

IHK-Informationsveranstaltung über betriebliche Gesundheitsvorsorge

21.04.1999

Industrie-, Handels- und Dienstleistungsbetriebe - auch viele kleine Unternehmen - müssen die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung ihrer Mitarbeiter aufgrund gesetzlicher Auflagen sicherstellen. Sie müssen dies auch der jeweiligen Berufsgenossenschaft nachweisen. Darauf hat die Industrie- und Handelskammer des Saarlandes (IHK) hingewiesen. In einer Sonderveranstaltung am 6. Mai 1999, 19.00 Uhr bis 21.00 Uhr, im Haus der Handwerkskammer, Hohenzollernstr. 47-49, Saarbrücken, werden Fachleute weitere Informationen über betriebliche Gesund-heitsvorsorge und damit verbundene Kostensenkung im Betrieb geben. Anmeldung: Telefon 0681/9520-220, Fax 0681/9520-288