IHK-Workshop: Erweiterung des Reverse-Charge-Verfahrens in Frankreich
Termin:
Dienstag, 06. März 2007, 10:00 - 13:00 Uhr
Veranstaltungsort:
IHK Saarland
Raum:
1
Frankreich hat sein umsatzsteuerliches Reverse-Charge-Verfahren erheblich erweitert.
Seit dem 01.09.2006 wendet Frankreich die „Autoliquidation“ in allen Fällen an, in denen deutsche Unternehmen, die keine Niederlassung in Frankreich haben, dort Umsätze tätigen. Dies bedeutet eine erhebliche Vereinfachung gegenüber der bisherigen Vorge-hensweise.
Über die Voraussetzungen und Abwicklung informiert der IHK-Workshop „Erweiterung des Reverse-Charge-Verfahrens in Frankreich“.
Programm:
10.00 Uhr
Begrüßung
Bernhard Olschok, IHK Saarland
Das erweiterte Reverse-Charge Verfahren in Frankreich
Norbert Bieber, Wirtschaftsprüfer in Deutschland und Frankreich
Bieber & Schmeltz GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Saarbrücken
Einzelgespräche
Seit dem 01.09.2006 wendet Frankreich die „Autoliquidation“ in allen Fällen an, in denen deutsche Unternehmen, die keine Niederlassung in Frankreich haben, dort Umsätze tätigen. Dies bedeutet eine erhebliche Vereinfachung gegenüber der bisherigen Vorge-hensweise.
Über die Voraussetzungen und Abwicklung informiert der IHK-Workshop „Erweiterung des Reverse-Charge-Verfahrens in Frankreich“.
Programm:
10.00 Uhr
Begrüßung
Bernhard Olschok, IHK Saarland
Das erweiterte Reverse-Charge Verfahren in Frankreich
Norbert Bieber, Wirtschaftsprüfer in Deutschland und Frankreich
Bieber & Schmeltz GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Saarbrücken
- Einleitung und Hintergrundinformation zum Reverse-Charge-Verfahren
- Voraussetzung der „Autoliquidation“
- Vorsteuer-Vergütungsverfahren
- Beispiele aus der Praxis
Einzelgespräche