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IHK: Adressbuchschwindler im Saarland aktiv

25.05.2004

Die IHK Saarland warnt Gewerbetreibende vor den Aktivitäten unseriöser Adressbuchverlage. Zahlreiche saarländische Unternehmen haben in jüngerer Zeit von Verlagen ein Formular zugesandt bekommen, das von seiner Gesamtmachung her beim Adressaten den Eindruck einer Rechnung erweckt. Abgerechnet werden darin Kosten für eine Eintragung in Adressbücher oder auch Eintragungen in Branchen- und Faxverzeichnisse. Erst beim genauen Studium dieser Formulare ist erkennbar, dass es sich nicht um eine Rechnung für die Eintragung, sondern um ein Angebot zum Abschluss eines entsprechenden Vertrage handelt.

Die IHK rät: Wer Rechnungen erhält, sollte genau überprüfen, ob auch wirklich ein Auftrag erteilt wurde. Gleiches gilt für Schreiben, mit denen eigene Daten bestätigt oder aktualisiert werden sollen. In vielen Fällen komme es leider nach wie vor zu Zahlungen oder Unterschriftsleistungen auf rechnungsähnlich aufgemachten Angebotsformularen, so die IHK. In diesem Fall wird empfohlen: Zunächst sollte versucht werden, die Überweisung bei der eigenen Bank zu stornieren. Ist dies nicht mehr möglich (spätestens nach zwei Wochen), kann der Vertrag per Einschreiben wegen arglistiger Täuschung angefochten werden. In diesem Zusammenhang kann auch vorsorglich eine Kündigung des Vertrages ausgesprochen werden. Gleichzeitig sollte die Firma unter Fristsetzung aufgefordert werden, den bereits geleisteten Beitrag zurück zu erstatten.