IHK: Adressbuchschwindler im Saarland aktiv
25.05.2004
Die IHK rät: Wer Rechnungen erhält, sollte genau überprüfen, ob auch wirklich ein Auftrag erteilt wurde. Gleiches gilt für Schreiben, mit denen eigene Daten bestätigt oder aktualisiert werden sollen. In vielen Fällen komme es leider nach wie vor zu Zahlungen oder Unterschriftsleistungen auf rechnungsähnlich aufgemachten Angebotsformularen, so die IHK. In diesem Fall wird empfohlen: Zunächst sollte versucht werden, die Überweisung bei der eigenen Bank zu stornieren. Ist dies nicht mehr möglich (spätestens nach zwei Wochen), kann der Vertrag per Einschreiben wegen arglistiger Täuschung angefochten werden. In diesem Zusammenhang kann auch vorsorglich eine Kündigung des Vertrages ausgesprochen werden. Gleichzeitig sollte die Firma unter Fristsetzung aufgefordert werden, den bereits geleisteten Beitrag zurück zu erstatten.