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IHK: Entwurf zur Reform der Erbschaftsteuer ist in zentralen Punkten verfassungswidrig
24.09.2008
Mit Blick auf die das jetzt vorgelegte Rechtsgutachten von Professor Dr. jur. Rainer Wernsmann zu Verfassungsfragen des geplanten Erbschaftsteuerreformgesetzes (ErbStRG) erklärte IHK-Vizepräsident Rolf Schneider: „Das Gutachten zeigt: Der Regierungsentwurf zur Reform der Erbschaftsteuer ist in zentralen Punkten verfassungswidrig. Demnach müssen Steuertarif und -freibeträge dieser Ländersteuer reine Ländersache sein, der Bund hat hier keinerlei Regelungskompetenz. Klar ist auch: Doppelbelastungen – durch Einkommensteuer auf der einen und Erbschaftsteuer auf der anderen Seite – müssen tabu sein.“ Auch die steuerliche Diskriminierung des Verwaltungsvermögens sei verfassungsrechtlich höchst bedenklich.
Rolf Schneider verwies zudem darauf, dass auch die von der IHK Saarland stets kritisierte Verhaftungsfrist von 15 Jahren mit "Fallbeil-Effekt" klar verfassungswidrig sei, während die bisherige 5-Jahresfrist verfassungsrechtlich unbedenklich ist. Diese müsse zum Schutz von Arbeitsplätzen unbedingt beibehalten werden. Nur dies sichere die Innovations- und Investitionsfähigkeit der Betriebe hierzulande.
Die IHK appelliert daher an die Landesregierung, ihren Einfluss auf Bundesebene geltend zu machen und für eine verfassungsfeste und rechtssichere Ausgestaltung der Erbschaftsteuer zu sorgen. „Ansonsten droht uns ein „Saarland ohne Familienunternehmen“ – das ist erklärtermaßen nicht das Ziel der Landesregierung“, so Rolf Schneider abschließend.
Rolf Schneider verwies zudem darauf, dass auch die von der IHK Saarland stets kritisierte Verhaftungsfrist von 15 Jahren mit "Fallbeil-Effekt" klar verfassungswidrig sei, während die bisherige 5-Jahresfrist verfassungsrechtlich unbedenklich ist. Diese müsse zum Schutz von Arbeitsplätzen unbedingt beibehalten werden. Nur dies sichere die Innovations- und Investitionsfähigkeit der Betriebe hierzulande.
Die IHK appelliert daher an die Landesregierung, ihren Einfluss auf Bundesebene geltend zu machen und für eine verfassungsfeste und rechtssichere Ausgestaltung der Erbschaftsteuer zu sorgen. „Ansonsten droht uns ein „Saarland ohne Familienunternehmen“ – das ist erklärtermaßen nicht das Ziel der Landesregierung“, so Rolf Schneider abschließend.