IHK: Erleichterungen für Öko-Audit-Betriebe
Katalog verwaltungsrechtlicher Erleichterungen überarbeitet
und erweitert
14.01.2005
Besonders interessant: EMAS-Betriebe können künftig bestimmte wiederkehrende Messungen und Funktionsprüfungen selbst durchführen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Dadurch wird eine – in der Regel deutlich preiswertere – betriebsinterne Überwachung möglich. Auch bei der Vorlage von Berichten nach dem Immissionsschutzrecht sind deutliche Erleichterungen vorgesehen. Weitere Entlastungen betreffen das abfallrechtliche Nachweisverfahren sowie den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.
Die IHK Saarland begrüßt die jüngsten Erleichterungen als weiteren wichtigen Schritt zum Abbau bürokratischer Hemmnisse im Saarland. „Der partnerschaftliche Dialog, den wir im Rahmen des Umweltpaktes mit der Landesregierung pflegen, hat sich bewährt“, so die IHK. „Die Neuregelungen sind ein echter Anreiz für unsere Unternehmen, sich noch intensiver mit dem Thema EMAS-Zertifizierung zu befassen“.
Der aktuelle Katalog verwaltungsrechtlicher Erleichterungen steht unter www.umweltserver.saarland.de/umweltpakt/KATALOG_Saarland_NEU.pdf zum Download bereit.
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