Aktuelles

Kennzahl: 17.3389

IHK: Erleichterungen für Öko-Audit-Betriebe

Katalog verwaltungsrechtlicher Erleichterungen überarbeitet
und erweitert

14.01.2005

Unternehmen, die ein Umweltmanagement nach der europäischen EMAS Richtlinie ein­gerichtet haben, können weitere Erleichterungen in Anspruch nehmen. Der seit 1997 bestehende und 2000 erstmals überarbeitete Katalog wurde nunmehr von einer gemein­samen Arbeitsgruppe des Umweltministeriums, der IHK und der Handwerkskammer nochmals überarbeitet und auf insgesamt 62 Regelungen er­weitert. Die Erleichterungen betreffen das Immissionsschutz-, das Abfall- und Wasser­recht und sind zum Jahreswechsel in Kraft getreten.

Besonders interessant: EMAS-Be­triebe können künftig bestimmte wiederkehrende Messungen und Funktionsprüfungen selbst durchführen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Dadurch wird eine – in der Regel deutlich preiswertere – betriebsinterne Überwachung möglich. Auch bei der Vorlage von Berichten nach dem Immissionsschutzrecht sind deutliche Erleichterun­gen vorgesehen. Weitere Entlastungen betreffen das abfallrechtliche Nachweisverfah­ren sowie den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.

Die IHK Saarland begrüßt die jüngsten Erleichterungen als weiteren wichtigen Schritt zum Abbau bürokratischer Hemmnisse im Saarland. „Der partnerschaftliche Dialog, den wir im Rahmen des Umweltpaktes mit der Landesregierung pflegen, hat sich bewährt“, so die IHK. „Die Neuregelungen sind ein echter Anreiz für unsere Unternehmen, sich noch intensiver mit dem Thema EMAS-Zertifizierung zu befassen“.

Der aktuelle Katalog verwaltungsrechtlicher Erleichterungen steht unter www.umweltserver.saarland.de/umweltpakt/KATALOG_Saarland_NEU.pdf zum Download bereit.

Medienkontakt:
Dr. Mathias Hafner
(06 81) 95 20-3 00