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IHK Saarland: Bestellerprinzip bringt große Änderungen im Maklerrecht
10.04.2015
Immobilienmakler müssen sich bei ihren Vertragsabschlüssen auf eine grundlegende Änderung einstellen: Im neuen Mietrechtsnovellierungsgesetz ist neben der Mietpreisbremse auch das sogenannte „Bestellerprinzip“ enthalten. Der Bundesrat hat vergangenen Freitag das Gesetz bewilligt, sodass es zum 01.06.2015 in Kraft tritt.
Wer künftig den Makler beauftragt, muss ihn auch zahlen. Es muss also grundsätzlich diejenige Partei die Maklerprovision zahlen, die sich mit dem Auftrag an diesen gewandt hat. Hat der Makler den Auftrag vom Mietinteressenten erhalten und sucht anschließend eine geeignete Wohnung für diesen, so darf er die anstehende Provision von ihm verlangen, vorausgesetzt die Wohnung befand sich noch nicht im Bestand des Maklers. In solchen Fällen ist nämlich der Vermieter zahlungspflichtig, da er den Auftrag zur Vermittlung seiner Wohnung an den Makler bereits gegeben hatte.
Wozu führt das Bestellerprinzip in der täglichen Praxis? Im Saarland war es üblich, dass Mieter und Vermieter die Provision bislang jeweils in Höhe von 3 Prozent zuzüglich Mehrwertsteuer getragen haben. Diese Vorgehensweise ist künftig nicht mehr möglich. Die Kosten werden bei dem Vermieter verbleiben. Ob damit den wohnungssuchenden Mietern geholfen ist, bleibt abzuwarten. Der Branchenverband IVD (Immobilienverband Deutschland) hat bereits Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz angekündigt.
Wer künftig den Makler beauftragt, muss ihn auch zahlen. Es muss also grundsätzlich diejenige Partei die Maklerprovision zahlen, die sich mit dem Auftrag an diesen gewandt hat. Hat der Makler den Auftrag vom Mietinteressenten erhalten und sucht anschließend eine geeignete Wohnung für diesen, so darf er die anstehende Provision von ihm verlangen, vorausgesetzt die Wohnung befand sich noch nicht im Bestand des Maklers. In solchen Fällen ist nämlich der Vermieter zahlungspflichtig, da er den Auftrag zur Vermittlung seiner Wohnung an den Makler bereits gegeben hatte.
Wozu führt das Bestellerprinzip in der täglichen Praxis? Im Saarland war es üblich, dass Mieter und Vermieter die Provision bislang jeweils in Höhe von 3 Prozent zuzüglich Mehrwertsteuer getragen haben. Diese Vorgehensweise ist künftig nicht mehr möglich. Die Kosten werden bei dem Vermieter verbleiben. Ob damit den wohnungssuchenden Mietern geholfen ist, bleibt abzuwarten. Der Branchenverband IVD (Immobilienverband Deutschland) hat bereits Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz angekündigt.