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IHK Saarland: Gleiche Ladenöffnung für alle

10.11.2010

Mit Genugtuung hat die IHK Saarland die Entscheidung der Landeshauptstadt Saarbrücken zur Sonntagsöffnung zur Kenntnis genommen. „Wir begrüßen, dass sich beim Ladenschluss am Ende doch der Grundsatz „Gleiches Recht für alle“ durchgesetzt hat“, so IHK-Justiziarin Heike Cloß. „Das war das eigentliche Ziel unserer Intervention – und nicht zusätzliche Sonntagsöffnungen, wie dies von einigen unterstellt wurde.“

Bislang sei das Postulat der Gleichbehandlung durch konsequent restriktive Auslegung des Gesetzes eingehalten worden. Dies müsse auch so bleiben und sei wichtiger, als weiter über unterschiedliche Rechtsauffassungen zu streiten. Die eigene Position hält die IHK allerdings durch einschlägige Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts für gedeckt (Urteil BVerfG 1 BvR 2857/07, 1 BvR 2858/07). „Die Vorwürfe einer Aufforderung zum Rechtsbruch sind daher nicht nur sachlich falsch, sondern zeugen auch von schlechtem Stil in der politischen Auseinandersetzung“, so Cloß.

Für wünschenswert hält die IHK eine eindeutige Klarstellung im saarländischen Ladenöffnungsgesetz zur Definition von „Verkaufsstellen“ und von Ausnahmefällen. Das schaffe Rechtssicherheit und vermeide künftige Auseinandersetzungen.