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IHK Saarland: Unternehmensteuerreform nachbessern

07.05.2007

Die Unternehmensteuerreform der Bundesregierung ist aus Sicht der IHK Saarland ein Schritt in die richtige Richtung. „Die Senkung des Steuertarifs für Kapitalgesellschaften von rund 40 auf knapp unter 30 Prozent ist“, so IHK-Vizepräsident Rolf Schneider, „ein Signal, das auch im Ausland wahrgenommen wird.“ Zu bedauern sei allerdings, dass eine Reihe von investitionsfeindlichen Gegenfinanzierungsmaßnahmen und neuer bürokratischer Aufwand die Erfolgs-chancen der Reform erheblich minderten. Im Einzelnen nennt Schneider die geplante Zinsschranke, die Verbreiterung der gewerbesteuerlichen Bemessungsgrundlage und eine Verschlechterung der Abschreibungsbedingungen.

Als besonders problematisch wertet er die Berücksichtigung aller Zinsen und der Finanzierungsanteile von Mieten, Pachten und Leasingraten sowie von Skonti und Rabatten in der Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer. Hierdurch werde der saarländische Mittelstand mit besonderer Härte getroffen. Zum einen, weil hierzulande die Gewerbesteuerhebesätze höher seien als im Rest der Republik. Und zum anderen, weil er über zu wenig Eigenkapital verfüge und deshalb ganz überwiegend auf Fremdfinanzierungen angewiesen sei. „Unter diesen Bedingungen ist es doch sehr fraglich, ob per Saldo zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.“

Nachbesserungsbedarf bestehe aber auch bei der geplanten Zinsschranke. Diese sieht vor, dass der Saldo aus Zinserträgen und –aufwendungen nur noch zu 30 Prozent vom Vorsteuergewinn abgezogen werden darf. Durch diese Regelung sollen Gewinnverlagerungen ins Ausland unattraktiver werden. Da davon aber auch Unternehmen betroffen sind, die solche Möglichkeiten nicht nutzen können, sollte die geplante Freigrenze in einen Freibetrag von einer Million Euro umgewandelt werden.

Unnötige Bürokratie - und zwar sowohl für die Finanzverwaltung als auch für die Unternehmen - bedeute die Senkung der Grenze für Sofortabschreibungen von geringwertigen Wirtschaftsgütern von derzeit 410 auf 100 Euro. Nach Berechnungen des Bundesfinanzministeriums steigen dadurch allein bei den Unternehmen die Bürokratiekosten um 180 Millionen Euro jährlich. Betroffen davon sind rund fünf Millionen Unternehmen, vor allem aus dem Mittelstand. Da diese Belastungen auf Dauer die staatlichen Mehreinnahmen übersteigen, sollte – so Schneider – die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter beibehalten werden.

Kritisch sieht Schneider auch die Thesaurierungsbegünstigung für Personenunternehmen: „Die Lücke in der steuerlichen Belastung zwischen Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften wird dadurch zwar etwas kleiner, aber keinesfalls geschlossen. Hier könnte die Zulässigkeit von Pensionsrückstellungen Abhilfe schaffen.“