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IHK Saarland begrüßt Liberalisierung des Fernbuslinienverkehrs
05.11.2012
Der Bundesrat hat die Liberalisierung des Fernbuslinienverkehrs beschlossen. Mit Beginn des kommenden Jahres können Busunternehmen somit innerdeutsche Linienverkehre anbieten. Die IHK Saarland begrüßt die Reform des Personenbeförderungsgesetzes, die die über 80 Jahre lang geltenden Beschränkungen für den Fernbuslinienverkehr aufhebt. „Die Liberalisierung schafft die Voraussetzung für ein neues Mobilitätsangebot im Fernverkehr. Insbesondere preissensible Reisende haben so neben der Bahn und dem Flugzeug eine weitere Alternative. Zudem besteht nun die Möglichkeit, das Verkehrsangebot in bislang schlecht angebundenen Regionen zu verbessern“, so Volker Giersch, Hauptgeschäftsführer der IHK Saarland.
Der Wettbewerb um den neuen Markt bietet etablierten Verkehrsunternehmen, darunter auch kleinen und mittelständischen Busunternehmen, ebenso ihre Chancen wie jungen Unternehmen mit innovativen Geschäftsmodellen.
Voraussetzung für die Erteilung einer Fernbuslinie ist, dass die Haltestellen mindestens 50 km auseinander liegen und zwischen diesen Haltestellen kein Schienenpersonennahverkehr mit einer Reisezeit von unter einer Stunde betrieben wird. Das Gesetz tritt zum 1.1.2013 in Kraft.
Der Wettbewerb um den neuen Markt bietet etablierten Verkehrsunternehmen, darunter auch kleinen und mittelständischen Busunternehmen, ebenso ihre Chancen wie jungen Unternehmen mit innovativen Geschäftsmodellen.
Voraussetzung für die Erteilung einer Fernbuslinie ist, dass die Haltestellen mindestens 50 km auseinander liegen und zwischen diesen Haltestellen kein Schienenpersonennahverkehr mit einer Reisezeit von unter einer Stunde betrieben wird. Das Gesetz tritt zum 1.1.2013 in Kraft.