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IHK: Schlimmeres vermieden
IHK-Vizepräsident Rolf Schneider zur Reform der Erbschaftsteuer
11.11.2008
„Mit dem jetzt erzielten Kompromiss der Erbschaftsteuerreform ist Schlimmeres vermieden worden. Mehr aber auch nicht. Zwar ist die Vereinbarung eine Verbesserung gegenüber dem Kabinettsentwurf. Doch im Ergebnis bleibt es bei einem sehr komplizierten und bürokratischen Erbschaftsteuerrecht, das mit vielen Unwägbarkeiten verbunden ist.“ So kommentierte IHK-Vizepräsident Rolf Schneider die Einigung der Koalitionsparteien zur Erbschaftsteuerreform.
Positiv sei, dass mit einer siebenjährigen Fortführungsfrist jetzt immerhin eine Lösung vereinbart wurde, die nahe an der bisherigen Fünfjahresregelung liegt. Da zudem auf eine Fallbeillösung verzichtet wurde, sei dieses Modell weitgehend akzeptabel. Wermutstropfen seien allerdings das Fehlen einer Notfallklausel für Krisensituationen sowie die Höhe der Lohnsumme, zu denen sich die Unternehmen verpflichten müssen.
Die Option einer Abschmelzung der Steuerlast auf Null bei zehnjähriger Haltefrist dürfte sich kaum als tragfähige Option für Familienunternehmen erweisen. Vor allem die Verpflichtung, nicht über zehn Prozent Verwaltungsvermögen hinaus zu gehen, sei – so Schneider – mit Blick auf die betriebliche Realität ein faktisches KO-Kriterium für diese scheinbare Option. Verstärkt werde dies durch die hohe Verpflichtung bei der Lohnsumme.
„Unter dem Strich bleibt, dass mit dem jetzt vereinbarten Kompromiss ein Worst Case vermieden worden ist, der zwangsläufig zu einer Verlagerung von Familienunternehmen ins Ausland geführt hätte. Die deutsche Politik hat allerdings eine Chance vertan, durch eine einfache und niedrige Erbschaftsteuer oder sogar auch durch einen gänzlichen Verzicht ein positives Signal für Investitionen und Beschäftigung hierzulande zu setzen.“
Positiv sei, dass mit einer siebenjährigen Fortführungsfrist jetzt immerhin eine Lösung vereinbart wurde, die nahe an der bisherigen Fünfjahresregelung liegt. Da zudem auf eine Fallbeillösung verzichtet wurde, sei dieses Modell weitgehend akzeptabel. Wermutstropfen seien allerdings das Fehlen einer Notfallklausel für Krisensituationen sowie die Höhe der Lohnsumme, zu denen sich die Unternehmen verpflichten müssen.
Die Option einer Abschmelzung der Steuerlast auf Null bei zehnjähriger Haltefrist dürfte sich kaum als tragfähige Option für Familienunternehmen erweisen. Vor allem die Verpflichtung, nicht über zehn Prozent Verwaltungsvermögen hinaus zu gehen, sei – so Schneider – mit Blick auf die betriebliche Realität ein faktisches KO-Kriterium für diese scheinbare Option. Verstärkt werde dies durch die hohe Verpflichtung bei der Lohnsumme.
„Unter dem Strich bleibt, dass mit dem jetzt vereinbarten Kompromiss ein Worst Case vermieden worden ist, der zwangsläufig zu einer Verlagerung von Familienunternehmen ins Ausland geführt hätte. Die deutsche Politik hat allerdings eine Chance vertan, durch eine einfache und niedrige Erbschaftsteuer oder sogar auch durch einen gänzlichen Verzicht ein positives Signal für Investitionen und Beschäftigung hierzulande zu setzen.“