IHK: Solidaritätszuschlag im Zuge der Steuerreform abschaffen
27.11.2009
„Wir begrüßen die Feststellung des
Niedersächsischen Finanzgerichts, dass eine Ergänzungsabgabe wie der
Solidaritätszuschlag nur vorübergehend und nicht langfristig erhoben
werden dürfe. Auch aus unserer Sicht gehört der Soli auf den
Prüfstand“, so IHK-Vizepräsident Rolf Schneider zur Vorlage des
Solidaritätszuschlages beim Bundesverfassungsgericht. Schneider weiter:
“Anders als viele glauben, wird der Soli nicht zweckgebunden für den
Aufbau Ost erhoben, sondern fließt in den allgemeinen Bundeshaushalt.
Und: Er ist nicht nur im Westen, sondern auch im Osten zu zahlen.
Derzeit kommen so 12 Milliarden Euro zusammen, die dem Bund alleine
zustehen. Die Abschaffung dieser Ergänzungssteuer wäre deshalb auch
nicht auf die Zustimmung der Länder angewiesen.“ Sinn würde aus
IHK-Sicht machen, den Soli im Zuge der für 2011 geplanten
Steuerstrukturreform abzuschaffen und in den neuen Tarif mit
einzurechnen. Denn für eine solche Reform – so Schneider - wird mit
Blick auf Wachstum und Beschäftigung ein möglichst großes
Entlastungsvolumen erforderlich sein.