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IHK: Solidaritätszuschlag im Zuge der Steuerreform abschaffen

27.11.2009

„Wir begrüßen die Feststellung des Niedersächsischen Finanzgerichts, dass eine Ergänzungsabgabe wie der Solidaritätszuschlag nur vorübergehend und nicht langfristig erhoben werden dürfe. Auch aus unserer Sicht gehört der Soli auf den Prüfstand“, so IHK-Vizepräsident Rolf Schneider zur Vorlage des Solidaritätszuschlages beim Bundesverfassungsgericht. Schneider weiter: “Anders als viele glauben, wird der Soli nicht zweckgebunden für den Aufbau Ost erhoben, sondern fließt in den allgemeinen Bundeshaushalt. Und: Er ist nicht nur im Westen, sondern auch im Osten zu zahlen. Derzeit kommen so 12 Milliarden Euro zusammen, die dem Bund alleine zustehen. Die Abschaffung dieser Ergänzungssteuer wäre deshalb auch nicht auf die Zustimmung der Länder angewiesen.“ Sinn würde aus IHK-Sicht machen, den Soli im Zuge der für 2011 geplanten Steuerstrukturreform abzuschaffen und in den neuen Tarif mit einzurechnen. Denn für eine solche Reform – so Schneider - wird mit Blick auf Wachstum und Beschäftigung ein möglichst großes Entlastungsvolumen erforderlich sein.