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IHK: Stromregulierungspläne gehen zu Lasten des Mittelstandes

Die Pläne der Bundesregierung zur Stromregulierung lehnt
die IHK-Organisation als mittelstandsfeindlich entschieden
ab

14.02.2005

Der Gesetzentwurf sieht eine Festschreibung des betriebswirtschaftlich umstrittenen Kalkulationsverfahrens der Nettosubstanzerhaltung und die Berücksichtigung der kompletten Körperschaftssteuer bei der Berechnung der Preise für die Stromnetznutzung vor. Die Folge wäre eine einseitige Bevorzugung von Stromnetzbetreibern zu Lasten von Wettbewerbern und Kunden, so die IHK Saarland in einer Mitteilung. Denn: Die gesetzliche Regelung würde der Netzbetreiberseite weit überdurchschnittliche Umsatzrenditen von deutlich mehr als 15 Prozent sichern, andererseits den gewerblichen Mittelstand allein im Saarland mit zusätzlichen Energiekosten von etwa 20 Millionen Euro belasten. IHK-Hauptgeschäftsführer Volker Giersch: 'Diese Pläne kann niemand unterstützen, der für mehr und fairen Wettbewerb eintritt. Gefragt ist vielmehr eine konsequente Umsetzung der Entflechtung von Energieverkauf und Netzbetrieb sowie eine starke und vor allem politisch unabhängige Regulierungsbehörde.'

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