IHK: Stromregulierungspläne gehen zu Lasten des Mittelstandes
Die Pläne der Bundesregierung zur Stromregulierung lehnt
die IHK-Organisation als mittelstandsfeindlich entschieden
ab
14.02.2005
Der Gesetzentwurf sieht eine Festschreibung des
betriebswirtschaftlich umstrittenen Kalkulationsverfahrens der
Nettosubstanzerhaltung und die Berücksichtigung der kompletten
Körperschaftssteuer bei der Berechnung der Preise für die
Stromnetznutzung vor. Die Folge wäre eine einseitige Bevorzugung
von Stromnetzbetreibern zu Lasten von Wettbewerbern und Kunden,
so die IHK Saarland in einer Mitteilung. Denn: Die gesetzliche
Regelung würde der Netzbetreiberseite weit überdurchschnittliche
Umsatzrenditen von deutlich mehr als 15 Prozent sichern,
andererseits den gewerblichen Mittelstand allein im Saarland mit
zusätzlichen Energiekosten von etwa 20 Millionen Euro belasten.
IHK-Hauptgeschäftsführer Volker Giersch: 'Diese Pläne kann
niemand unterstützen, der für mehr und fairen Wettbewerb
eintritt. Gefragt ist vielmehr eine konsequente Umsetzung der
Entflechtung von Energieverkauf und Netzbetrieb sowie eine starke
und vor allem politisch unabhängige Regulierungsbehörde.'
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