IHK: Weiterbildung ist Gemeinschaftsaufgabe von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
Gesetzliche Bildungsfreistellung aufheben!
10.01.2003
Angesichts der hohen Lohnnebenkosten und der immer kürzeren Arbeitszeiten müssen die finanziellen Lasten nach Auffassung der IHK Saarland auf mehrere Schultern verteilt werden. Die Arbeitnehmer müssten verstärkt bereit sein, auch während ihrer Freizeit zu lernen. In anderen hochentwickelten Ländern sei dies längst eine Selbstverständlichkeit. Dabei zeige sich: Wer einen Eigenbeitrag leistet, bringt in aller Regel auch mehr Motivation für seine Weiterbildung mit.
Der Vorschlag der CDU-Landtagsfraktion, bei Maßnahmen nach dem Bildungsfreistellungsgesetz eine teilweise Anrechnung auf den Urlaubsanspruch vorzusehen (sogenannte „3+3-Lösung“), gehe in die richtige Richtung. Zu begrüßen sei auch die Absicht, die Weiterbildungsinhalte stärker auf wirtschaftliche Themen zu konzentrieren. Besser als die vorgesehene Gesetzesänderung sei es freilich, die gesetzliche Bildungsfreistellung gänzlich aufzuheben.
Die Weiterbildungsbereitschaft der Wirtschaft sei seit vielen Jahren bereits ausgesprochen hoch: Über 1.200 Euro je Mitarbeiter investierten deutsche Unternehmen im vergangenen Jahr in die Weiter- und Höherqualifizierung ihrer Mitarbeiter. Im Saarland habe die Bereitschaft der Unternehmen, in die Weiterbildung der Arbeitnehmer zu investieren, in den letzten Jahren noch einmal kräftig zugenommen. Dazu habe auch das Landesprogramm „Lernziel Produktivität“ beigetragen.
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Volker
Giersch
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