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IHK begrüßt Bekenntnis zum Industriestandort Saarland
Stellungnahme der IHK zum Masterplan Energie
12.07.2011
Aus Sicht der IHK ist zu begrüßen, dass sich die Landesregierung im Masterplan Energie klar und eindeutig zum Industrie- und Energiestandort Saarland bekennt. „Nach einer ersten Lektüre“, so IHK-Hauptgeschäftsführer Volker Giersch, „kommen wir zu dem Ergebnis, dass der Plan keine Festlegungen und programmatischen Aussagen enthält, die auf zusätzliche Belastungen und Wettbewerbsnachteile für die Saarindustrie hinauslaufen. Entscheidend für die Zukunft wird jetzt sein, wie die saarländische Energiepolitik auf der Grundlage des Plans in den nächsten Jahren konkret ausgestaltet wird und wie es in der Praxis gelingt, den fossilen Kraftwerkspark im Saarland schrittweise zu erneuern und zu ertüchtigen. Wir stimmen mit der Landesregierung darin überein, dass dem Kraftwerkspark – gerade auch wegen des Atomausstiegs – zum Ausgleich von Lastschwankungen und zur Stabilisierung des Stromnetzes eine besondere Bedeutung zukommt. Die im Masterplan angedeutete Priorisierung von Gaskraftwerken gegenüber Kohlekraftwerken halten wir allerdings für nicht unproblematisch. Aus unserer Sicht sollte die Politik die Wahl des Primärenergieträgers der Energiewirtschaft überlassen.“
Bei der noch ausstehenden Konkretisierung des Saarländischen Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (SEEWärmeG) appelliert die IHK an die Landesregierung, gewerblich genutzte Gebäude nicht in den Geltungsbereich des Gesetzes mit einzubeziehen. Ansonsten würden sich Wettbewerbsnachteile für die saarländische Wirtschaft ergeben.
Im Übrigen setzt die IHK weiter darauf, dass sich die Landesregierung auf Bundesebene – gerade auch mit Blick auf den hierzulande hohen Anteil energieintensiver Produktionen - für eine Energiepolitik einsetzt, die die Balance zwischen den Zielen Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit wahrt.
Bei der noch ausstehenden Konkretisierung des Saarländischen Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (SEEWärmeG) appelliert die IHK an die Landesregierung, gewerblich genutzte Gebäude nicht in den Geltungsbereich des Gesetzes mit einzubeziehen. Ansonsten würden sich Wettbewerbsnachteile für die saarländische Wirtschaft ergeben.
Im Übrigen setzt die IHK weiter darauf, dass sich die Landesregierung auf Bundesebene – gerade auch mit Blick auf den hierzulande hohen Anteil energieintensiver Produktionen - für eine Energiepolitik einsetzt, die die Balance zwischen den Zielen Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit wahrt.