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IHK begrüßt Missbrauchsbeschränkung von 0190er-Nummern

Wirksamer Verbraucherschutz müsste aber weiter gehen

04.08.2003

Die IHK Saarland begrüßt das neue Gesetz zum Schutz der Verbraucher vor überteuerten Telefonnummern und unseriösen Anwählprogrammen. Das Gesetz, das dem Kunden einen Auskunftsanspruch darüber gewährt, wer sich hinter einer 0190er bzw. 0900er-Telefonnummer verbirgt, bringe ein deutliches Plus an Rechtssicherheit. Die Klärung war überfällig: Immerhin setzt die Telekommunikationsbranche allein in diesem Bereich jährlich rund 1,5 Milliarden Euro um - einen beträchtlichen Teil davon kassieren unseriöse Anbieter ab.
Ob die jetzt getroffenen Regelungen allerdings ausreichen, um einen Missbrauch gänzlich auszuschließen, wird von der IHK bezweifelt. Auch künftig müsse nämlich der geschädigte Verbraucher an den Netzbetreiber erst einmal den vollen Rechnungsbetrag bezahlen und könne erst danach versuchen, den Dienstanbieter in Regress zu nehmen. Schließlich sei zu erwarten, dass der Missbrauch künftig auf andere Rufnummernvarianten verlagert werde, die vom jetzt beschlossenen Gesetz nicht abgedeckt würden.

Entgelte getrennt ausweisen! Die IHK fordert deshalb, dass die Entgelte für Netzbetreiber und Dienstanbieter getrennt auf der Rechnung des Verbrauchers ausgewiesen werden. Zudem müsse der Verbraucher das Recht erhalten, den Einzug überteuerter Gebühren für Mehrwertdienste zu unterbinden, bevor diese zusammen mit der Rechnung des Netzbetreibers eingezogen würden. Durch eine großzügige Bagatellgrenze, könnten dabei die berechtigten Interessen seriöser Dienstanbieter gewahrt werden, so die IHK.

Weitere Informationen:
Andreas Blügel
(06 81) 95 20-8 00