Aktuelles

Kennzahl: 17.2094

IHK begrüßt Neuordnung der Sonderabfallentsorgung: Mit dem Ende der Andienungspflicht sinken auch die

12.05.2006

Die Sonderabfallentsorgung im Saarland wird zu Beginn des nächsten Jahres neu geregelt. Zu diesem Zeitpunkt tritt das soeben veröffentlichte Gesetz zur Neuordnung der Sonderabfallüberwachung in Kraft. Nach der Auflösung der bisher zuständigen Sonderabfall-Service Saar GmbH (SoSeSa) zum Jahresende übernimmt das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz die Überwachung der Abfallströme. Wie die IHK Saarland mitteilt, entfällt so die bisherige Andienungspflicht – und damit auch der bisherige Aufschlag von bis zu sieben Prozent auf die Entsorgungskosten.

„Fast zwei Jahrzehnte lang hat sich die IHK für eine wirtschaftsfreundlichere Lösung im Bereich der Sonderabfallentsorgung eingesetzt. Mit dem Ende der Andienungspflicht und der Abschaffung der Gebührenaufschläge hat die Landesregierung jetzt einen langjährigen Standortnachteil beseitigt“, so der stellvertretende Hauptgeschäftsführer Hermann Götzinger. „Die jetzige Lösung ist auch ein Erfolg des Umweltpakts Saar, in dem sich Landesregierung und Wirtschaft zu einer umweltverträglichen Stärkung des Standorts Saarland verpflichtet haben“. Im Durchschnitt werde die Gebührenrechnung für alle betroffenen Unternehmen deutlich sinken.

Zusätzliche Gebührenerleichterungen für EMAS-Betriebe

Besonders begrüßt die IHK die zusätzliche 20-prozentige Gebührenermäßigung für EMAS-Betriebe. Damit werde das besondere Umweltengagement dieser Unternehmen gewürdigt und ein weiterer Anreiz gegeben, sich an diesem freiwilligen System zu beteiligen. Von der besonderen Gebührenermäßigung werden im Saarland nach derzeitigem Stand immerhin 35 Betriebe profitieren können. Bei aller Freude über den erreichten Erfolg sieht die IHK dennoch einen kleinen Wermutstropfen: Dem neuen Gebührenverzeichnis fehle es noch an Klarheit und Eindeutigkeit über einzelne Gebührentatbestände. „Wir vertrauen zwar auf die Zusage des Umweltministers, die Gebührenbelastung der Unternehmen durch die Neuregelung zu halbieren“, so Götzinger, „allerdings werden wir die Entwicklung in diesem Bereich sehr genau beobachten“.

Weitere Informationen:
Dr. Klaus Gärtner
(06 81) 95 20-4 25

Medienkontakt:
Dr. Mathias Hafner
(06 81) 95 20-3 00