© Gina Sanders - Fotolia.com
IHK für Kombilöhne, gegen Mindestlöhne
06.02.2007
„Der Arbeitsmarkt ist in Bewegung gekommen, die Unternehmen stellen wieder vermehrt Arbeitkräfte ein. Diese Chance sollten wir nutzen, um endlich auch Fortschritte beim Abbau der strukturellen Arbeitslosigkeit zu erreichen. Dazu ist es nötig, die Arbeitsmarktchancen Geringqualifizierter gezielt und nachhaltig zu verbessern. Wir brauchen dazu eine Strategie „Mehr Markt auf dem Arbeitsmarkt“, eine Kombination aus Sozialtransfers und negativer Einkommensteuer.“ Mit diesen Worten spricht sich auch IHK-Hauptgeschäftsführer Volker Giersch für die Einführung von Kombilöhnen aus. Er unterstützt damit den saarländischen Wirtschaftsminister Dr. Hanspeter Georgi, der derzeit seine Kollegen der Wirtschaftsministerkonferenz für ein solches Modell gewinnen will.
Aus Sicht der IHK ist die hohe Arbeitslosigkeit geringqualifizierter Arbeitnehmer vor allem das Ergebnis nicht marktgerechter Löhne und falscher Anreize in der Sozialpolitik. Zu hohe Arbeitskosten gerade in den unteren Lohngruppen hätten dazu geführt, dass sich einfache Arbeit vielfach nicht mehr rechne und entsprechend weniger nachgefragt werde. Aus diesem Grund warnt die IHK auch davor, Mindestlöhne einzuführen: „Durch die Festlegung von Mindestlöhnen werden wir in Deutschland noch mehr Geringqualifizierte aus dem Arbeitsmarkt aussperren. Bei einem Mindestlohn von 7,50 Euro, wie von den Gewerkschaften gefordert, wären in Deutschland rund 1,3 Millionen Arbeitsplätze akut gefährdet“, so Giersch.
Um einfache Arbeit in den ersten Arbeitsmarkt zurückzuholen und Geringqualifizierten eine Chance zu geben, schlägt die IHK eine Kombination aus marktgerechten Löhnen und ergänzenden staatlichen Transfers vor. Erfolg und Finanzierbarkeit eines solchen Modells seien allerdings von den konkreten Bedingungen abhängig. Zunächst müsse die Lohnskala nach unten geöffnet werden, damit marktgerechte Löhne im unteren Segment überhaupt vereinbart werden könnten. Niedrigeinkommen dürften aber nicht in die Armut führen. Deshalb müsse gleichzeitig ein System von lohnergänzenden Sozialtransfers (negative Einkommensteuer) eingeführt werden. Schließlich sollte es zur Regel werden, dass Arbeitslosengeld II nur noch dann in voller Höhe gezahlt wird, wenn seine Bezieher auch bereit sind, acht Stunden am Tag zu arbeiten. Dafür seien dann notfalls und vorübergehend auch entsprechende Beschäftigungsangebote der öffentlichen Hand erforderlich.
Für problematisch hält die IHK Kombi-Lohn-Modelle für einzelne Problemgruppen, wie sie in der großen Koalition diskutiert werden. Solche Modelle würden lediglich „Drehtüreffekte“ auslösen und nicht dazu beitragen, zusätzliche Arbeitsplätze für Geringqualifizierte zu schaffen.
Aus Sicht der IHK ist die hohe Arbeitslosigkeit geringqualifizierter Arbeitnehmer vor allem das Ergebnis nicht marktgerechter Löhne und falscher Anreize in der Sozialpolitik. Zu hohe Arbeitskosten gerade in den unteren Lohngruppen hätten dazu geführt, dass sich einfache Arbeit vielfach nicht mehr rechne und entsprechend weniger nachgefragt werde. Aus diesem Grund warnt die IHK auch davor, Mindestlöhne einzuführen: „Durch die Festlegung von Mindestlöhnen werden wir in Deutschland noch mehr Geringqualifizierte aus dem Arbeitsmarkt aussperren. Bei einem Mindestlohn von 7,50 Euro, wie von den Gewerkschaften gefordert, wären in Deutschland rund 1,3 Millionen Arbeitsplätze akut gefährdet“, so Giersch.
Um einfache Arbeit in den ersten Arbeitsmarkt zurückzuholen und Geringqualifizierten eine Chance zu geben, schlägt die IHK eine Kombination aus marktgerechten Löhnen und ergänzenden staatlichen Transfers vor. Erfolg und Finanzierbarkeit eines solchen Modells seien allerdings von den konkreten Bedingungen abhängig. Zunächst müsse die Lohnskala nach unten geöffnet werden, damit marktgerechte Löhne im unteren Segment überhaupt vereinbart werden könnten. Niedrigeinkommen dürften aber nicht in die Armut führen. Deshalb müsse gleichzeitig ein System von lohnergänzenden Sozialtransfers (negative Einkommensteuer) eingeführt werden. Schließlich sollte es zur Regel werden, dass Arbeitslosengeld II nur noch dann in voller Höhe gezahlt wird, wenn seine Bezieher auch bereit sind, acht Stunden am Tag zu arbeiten. Dafür seien dann notfalls und vorübergehend auch entsprechende Beschäftigungsangebote der öffentlichen Hand erforderlich.
Für problematisch hält die IHK Kombi-Lohn-Modelle für einzelne Problemgruppen, wie sie in der großen Koalition diskutiert werden. Solche Modelle würden lediglich „Drehtüreffekte“ auslösen und nicht dazu beitragen, zusätzliche Arbeitsplätze für Geringqualifizierte zu schaffen.