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IHK für bessere Handhabe gegen Produktpiraten

14.02.2007

Produkt- und Markenpiraten machen dem Mittelstand zu schaffen. Der weltweite illegale Umsatz mit Plagiaten wird auf 350 Milliarden Euro geschätzt. Insbesondere China gilt als unerschöpfliche Quelle von Produktpiraterie. Ihre Kenntnisse verschaffen sie sich laut Bundesverfassungsschutz häufig durch Hackerangriffe. Die IHK empfiehlt den Unternehmen deshalb dringend, ihre Computersysteme sicherheitstechnisch auf den neuesten Stand zu bringen, um gegen Hackerangriffe gerüstet zu sein.

Jetzt liegt für die Umsetzung der EG-Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums in deutsches Recht der Regierungsentwurf vor. Einen Teil der Forderungen der Wirtschaft, die Unternehmen vor Produkt- und Markenpiraten zu schützen, hat die Regierung aufgegriffen. Allerdings ist die Vernichtung der Plagiate nicht eindeutig vorgeschrieben.
  • Beim Schadensersatz wurde nachgebessert. Der Schadensersatzanspruch kann auch auf der Grundlage des Betrages berechnet werden, den der Verletzer als angemessene Vergütung hätte entrichten müssen, wenn er die Erlaubnis zur Benutzung der Erfindung eingeholt hätte. Damit öffnet der Gesetzgeber die Möglichkeit, Vergütungen zu verlangen, die über derjenigen liegen, die gegenüber einem rechtmäßigen Lizenznehmer verlangt werden
  • Die Beschlagnahmung an der Grenze wird nicht erschwert. Auch Waren, die nur im Transit seien, sollen beschlagnahmt werden können. Das erleichterte Zollverfahren wird wieder eingeführt. 
  • Die IHK tritt dafür ein, dass die Vernichtung des Plagiate weiterhin die Regel sein müsse. Zauderndem Vorgehen der Gerichte dürfe nicht Vorschub geleistet werden. Deshalb empfiehlt die IHK, dass der Zoll die Vernichtung organisieren soll.