IHK für mittelstandsfreundliche Sondernutzungsgebühr in der Saarbrücker Innenstadt
06.02.1998
Die Industrie- und Handelskammer des Saarlandes (IHK) hat
in einem
Brief an den Saarbrücker Oberbürgermeister eine Gebührenregelung
für die Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen
für Werbe- und Warenträger gefordert, die mittelständische
Facheinzelhändler nicht in übermäßiger Weise
belastet. In einer Stellungnahme zu jüngsten Pressemeldungen
begrüßt es die IHK zwar, daß während der
Bauarbeiten in der Innenstadt über mehrere Jahre die Gebühren
für Sondernutzungen nur in moderater Weise erhoben worden
seien. Die IHK hält jedoch eine Änderung der 1991 verabschiedeten
und nunmehr in voller Höhe praktizierten Gebührentabelle
für erforderlich. Die Gebührenregelungen sollten entsprechend
der Qualität der betroffenen Straßen abgestuft werden
und mittelstandsfreundlich sein. Die IHK rät betroffenen
Kaufleuten, die von dem Verwaltungsdezernenten schon in seinem
Schreiben vom 16. Dezember 1997 angebotenen Gespräche über
Einzelheiten der Anwendung des Gebührenverzeichnisses wahrzunehmen.
Brief an den Saarbrücker Oberbürgermeister eine Gebührenregelung
für die Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen
für Werbe- und Warenträger gefordert, die mittelständische
Facheinzelhändler nicht in übermäßiger Weise
belastet. In einer Stellungnahme zu jüngsten Pressemeldungen
begrüßt es die IHK zwar, daß während der
Bauarbeiten in der Innenstadt über mehrere Jahre die Gebühren
für Sondernutzungen nur in moderater Weise erhoben worden
seien. Die IHK hält jedoch eine Änderung der 1991 verabschiedeten
und nunmehr in voller Höhe praktizierten Gebührentabelle
für erforderlich. Die Gebührenregelungen sollten entsprechend
der Qualität der betroffenen Straßen abgestuft werden
und mittelstandsfreundlich sein. Die IHK rät betroffenen
Kaufleuten, die von dem Verwaltungsdezernenten schon in seinem
Schreiben vom 16. Dezember 1997 angebotenen Gespräche über
Einzelheiten der Anwendung des Gebührenverzeichnisses wahrzunehmen.