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IHK fordert Neuorientierung bei Abwassergebühren

Die IHK Saarland begrüßt das jüngste Urteil des
saarländischen Verwaltungsgerichts, nach dem es saarländischen
Kommunen weitgehend freisteht, eine „gesplittete“ Abwassergebühr
einzuführen.

22.06.2001

Inzwischen haben rund 15 Gemeinden aufgrund eines vorangegangenen Urteils dieses Gebührenmodell eingeführt, das neben dem Frischwasserbezug das von versiegelten Flächen in die Kanalisation geleitete Regenwasser als Bemessungsgrundlage der Abwassergebühr berücksichtigt.

Die gesplittete Gebühr habe, so die IHK, bei vielen Unternehmen zu teilweise großer Verärgerung geführt. Insbesondere solche Betriebe, die zwar nur wenig Frischwasser benötigten, aber - teilweise aufgrund gesetzlicher Vorgaben - große versiegelte Flächen vorhalten müssten, seien stark betroffen. Besonders benachteiligt würden die Firmen, die in den letzten Jahren zum Teil hohe Investitionen getätigt hätten, um den produktionsbedingten Abwasseranfall erfolgreich zu verringern.

Überdies sei die Festsetzung der flächenbezogenen Abwassergebühr oftmals nicht nachvollziehbar. Nach Feststellung der IHK reicht die Bandbreite dieser Gebühr von 0,68 DM bis 1,95 DM je Quadratmeter versiegelter Fläche. Die enorme Bandbreite in den Gebührensätzen lasse vermuten, dass die Einführung des neuen Gebührenmodells gelegentlich auch zu Gebührenerhöhungen genutzt wurde.

Die IHK fordert nunmehr die Gemeinden, die noch keine gesplitteten Gebühren eingeführt haben, auf, bei der bisherigen Berechnungsweise zu bleiben. Die übrigen sollten eine Rücknahme ihrer früheren Entscheidung überprüfen. Ökologisch und ökonomisch sinnvoll sei eine gesplittete Abwassergebühr nämlich nur dort, wo sie tatsächlich eine Lenkungswirkung entfalten könne; dies sei regelmäßig nur in solchen Fällen gegeben, wo Kanalisation und Kläranlagen neu gebaut oder erneuert würden: nur dort ermögliche die Entlastung der Abwässer vom Regenwasser eine geringere Dimensionierung von Kanälen und Anlagen. Die Nutzung der Möglichkeiten zur Regenwasser-Versickerung setze schließlich auch voraus, dass Land und Kommunen einen rechtsicheren Rahmen schaffen, um die Zulässigkeit dieser Möglichkeiten klar und unbürokratisch zu regeln. Dies sei bisher, anders als etwa in Bayern, nicht der Fall.

Eine Übersicht über die im Saarland bisher eingeführten gesplitteten Gebühren können interessierte Unternehmen hier einsehen.