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IHK fordert diskriminierungsfreien Zugang zu den Energieversorgungsnetzen

EnWG-Novelle enttäuschend

02.08.2004

Eigentlich sollte die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) den Durchbruch beim freien Zugang zu den Strom- und Gasmärkten in Deutschland bringen. Was die Bundesregierung jetzt vorgelegt hat, ist halbherzig und bedeutet kaum eine Verbesserung gegenüber dem Status quo. Diese Auffassung vertritt die IHK Saarland in einer Stellungnahme zu der am vergangenen Mittwoch vorgelegten Novelle. Statt der nachträglichen Überprüfung der von den Netzbetreibern selbst festgelegten Nutzungsentgelte fordert die IHK eine Ex-ante-Festlegung durch die Regulierungsbehörde.

„Schon vor Jahren hat sich die Monopolkommission klar und unmissverständlich für eine Ex-ante-Regulierung ausgesprochen. Wir teilen diese Auffassung. Ein paar Rechenregeln und eine nachträgliche Missbrauchsaufsicht bringen uns nicht weiter“, so IHK-Vizepräsident Rolf Schneider. Die Netzentgelte würden nur dann rasch und nennenswert sinken, wenn sie im Vorhinein von einem starken und unabhängigen Regulierer geprüft und genehmigt werden müssten. Nur dann käme es auch schnell zu einem echten Wettbewerb zwischen den Anbietern und einem nennenswerten Druck auf die Energiepreise.

Die IHK warnt allerdings vor allzu großen Hoffnungen auf sinkende Energiepreise: Die zahlreichen staatlich verordneten Sonderlasten (Ökosteuer, EEG- und KWKG-Abgaben) hätten inzwischen eine solche Höhe erreicht, dass die Spielräume für Preissenkungen eng seien. Fatal wäre es deshalb auch, wenn eine Regulierungsbehörde aus kurzfristigen politischen Erwägungen die Netznutzungsgebühren zu niedrig festlegte. „Auch künftig müssen hinreichende Anreize zum Ausbau und Erhalt der Energieversorgungsnetze erhalten bleiben – alles andere würde die langfristige Energiesicherheit in Deutschland gefährden“, so Schneider. „Deshalb brauchen wir eine starke und politisch vollkommen unabhängige Regulierungsbehörde“.

Weitere Informationen:

Dr. Uwe Rentmeister,
(06 81) 95 20-4 30