IHK gegen Aufweichung des KSVG
Wirtschaftliche Betätigung der Kommunen restriktiver fassen
20.08.2008
„Der neue Paragraph 118 KSVG wäre ein Schritt in die falsche Richtung. Die gesetzlichen Bestimmungen des KSVG, die die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen begrenzen sollen, sind bereits heute zu lax. Unsere IHK wirbt bereits seit langem dafür, die Kriterien restriktiver zu fassen, um die mittelständische Wirtschaft wirksamer vor unlauterer kommunaler Konkurrenz zu schützen. Stattdessen soll jetzt die Option geschaffen werden, die im Gesetz genannten Rechtsnormen in Einzelfällen außer Kraft zu setzen. Das würde beträchtliche Spielräume für politische Opportunität eröffnen und die Kommunen zu zusätzlicher wirtschaftlicher Betätigung ermuntern. Was wir brauchen, ist aber das genaue Gegenteil: Eine klare und verlässliche Begrenzung der Kommunen auf jene Bereiche, die von der privaten Wirtschaft nicht befriedigend abgedeckt werden können.“ Mit diesen Worten appellierte IHK-Hauptgeschäftsführer Volker Giersch an den saarländischen Landtag, der geplanten Änderung des kommunalen Selbstverwaltungsgesetzes nicht zuzustimmen.