IHK sucht Sachverständige
Experten für Grundstücksbewertung und Schäden an Gebäuden
besonders gefragt
20.01.2006
IHK-Vizepräsident Klaus Heller: „Wir suchen Fachleute, die über ein hohes Fachwissen verfügen und dies in einem entsprechenden Überprüfungsverfahren auch nachweisen.“ Bei einem positiven Prüfungsergebnis wird jeder Sachverständige von der IHK darauf vereidigt, dass er seine Gutachten unabhängig, unparteiisch, weisungsfrei, persönlich und gewissenhaft erstellt. Der Sachverständige haftet für die Richtigkeit seines Gutachtens. Bezahlt wird er in Gerichtsverfahren nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG), bei Privatauftrag nach Vereinbarung. In Gerichtsverfahren sind die von den IHKs öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bevorzugt heranzuziehen.
Weitere Informationen:
IHK Saarland
Margarete
Hoffmann-Nalbach
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