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IHK und HWK: Anerkennungsgesetz hilft, zusätzliches Fachkräftepotenzial zu erschließen

24.03.2011

IHK Saarland und Handwerkskammer des Saarlandes begrüßen den Gesetzentwurf zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, den das Bundeskabinett gestern verabschiedet hat. Das Gesetz könne, so die Hauptgeschäftsführer Volker Giersch und Georg Brenner, wesentlich dazu beitragen, die Integration von Bürgern mit Migrationshintergrund zu fördern und dem drohenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Zudem werde Deutschland attraktiver für Zuwanderer. „Gerade im Saarland, wo der demografische Wandel früher eingesetzt hat und die Zahl der Erwerbspersonen erheblich stärker sinkt als in anderen Bundesländern, brauchen wir in den nächsten Jahren dringend zusätzliche Fachkräfte. Von der Prüfung, Anerkennung und Teilanerkennung ausländischer Abschlüsse versprechen wir uns eine deutlich bessere Integration ausländischer Arbeitskräfte in unseren Arbeitsmarkt“, so Giersch und Brenner. Die beiden Kammern rechnen damit, dass im Saarland in den nächsten Jahren etwa 3.000 Zuwanderer einen Antrag auf Anerkennung ihrer Abschlüsse stellen werden. Insbesondere in den ersten Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes sei mit einer „Bugwelle“ an Anträgen zu rechnen.

Der Rechtsanspruch auf Anerkennung oder Teilanerkennung ausländischer Abschlüsse verbessere zudem die Chancen, Menschen, die zugewandert sind, eingehend über passende Weiterbildungsmöglichkeiten zu beraten und ihre Kenntnisse und Fähigkeiten, gerade auch mit Blick auf die Anforderungen des Arbeitsmarktes, weiter zu verbessern.

Beides – Transparenz schaffen und Qualifikationen fördern – sei eine klassische Aufgabe der Kammern, die gemäß Gesetz ja hier auch zusätzliche Verantwortung übernehmen sollen. Eingehende Vorbereitungen seien sowohl bei den IHKs als auch bei den HWKs bereits angelaufen. „Wir werden uns der neuen Aufgabe mit großem Engagement stellen und die Chancen für unser Land bestmöglich nutzen“ so Giersch.

Für eine erfolgreiche Umsetzung komme es jetzt darauf an, dass der Bund möglichst rasch die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen dafür schafft, dass die ambitionierten Zeitvorgaben für die Antragsbearbeitung eingehalten werden können. „Bei der Bearbeitung der Anträge muss das Prinzip Qualität vor Schnelligkeit gelten. Wir begrüßen daher die vorgesehene Aussetzung der dreimonatigen Bearbeitungsfrist im ersten Jahr“, so Brenner.