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IHK und HWK: Vorrang für private Unternehmen

Kammern begrüßen Novellierung des
Mittelstandsförderungsgesetzes

09.02.2006

Die Industrie- und Handelskammer des Saarlandes (IHK) und die Handwerkskammer des Saarlandes (HWK) begrüßen die geplante Reform des Mittelstandsförderungsgesetzes. Der vorliegende Entwurf sei geeignet, die mittelständische Wirtschaft zu stärken und die Aufgabenteilung zwischen privaten Unternehmen und der öffentlichen Hand zu klären. Er greife damit ein wichtiges gemeinsames Anliegen von IHK und Handwerkskammer auf. Auch die Kammern halten es für geboten, dass das Land und die Kommunen künftig nur noch dort als Wettbewerber zu privaten Unternehmen auftreten sollen, wo sie Effizienzvorteile vorweisen können. Die Kammern appellieren an die Landesregierung, das KSVG in diese Richtung anzupassen. Einen entsprechenden Vorschlag haben sie bereits im Jahre 2003 gemeinsam mit der Architektenkammer und der Kammer der Beratenden Ingenieure unterbreitet. Leider blieb die seinerzeitige Änderung weit hinter diesen Vorschlägen zurück.

Nach Auffassung der Kammern sollte den Kommunen nur noch dann eine wirtschaftliche Tätigkeit erlaubt sein,

  • wenn ein dringender öffentlicher Zweck dies erfordert und
  • wenn die Gemeinde nachweist, dass die Leistung ihrer Art nach nicht eben so gut wirtschaftlich von einem Unternehmen mit ausschließlich privaten Gesellschaftern erbracht werden kann.
Die Kammern regen an, möglichst bald Gespräche über eine erneute Novellierung des § 108 KSVG aufzunehmen. Ministerpräsident Peter Müller habe wiederholt seine Bereitschaft bekundet, die derzeit gültige Regelung erneut auf den Prüfstand zu stellen.

Medienkontakt:
Dr. Mathias Hafner
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