IHK und HWK: Vorrang für private Unternehmen
Kammern begrüßen Novellierung des
Mittelstandsförderungsgesetzes
09.02.2006
Die Industrie- und Handelskammer des Saarlandes (IHK) und
die Handwerkskammer des Saarlandes (HWK) begrüßen die geplante
Reform des Mittelstandsförderungsgesetzes. Der vorliegende
Entwurf sei geeignet, die mittelständische Wirtschaft zu stärken
und die Aufgabenteilung zwischen privaten Unternehmen und der
öffentlichen Hand zu klären. Er greife damit ein wichtiges
gemeinsames Anliegen von IHK und Handwerkskammer auf. Auch die
Kammern halten es für geboten, dass das Land und die Kommunen
künftig nur noch dort als Wettbewerber zu privaten Unternehmen
auftreten sollen, wo sie Effizienzvorteile vorweisen können. Die
Kammern appellieren an die Landesregierung, das KSVG in diese
Richtung anzupassen. Einen entsprechenden Vorschlag haben sie
bereits im Jahre 2003 gemeinsam mit der Architektenkammer und der
Kammer der Beratenden Ingenieure unterbreitet. Leider blieb die
seinerzeitige Änderung weit hinter diesen Vorschlägen zurück.
Nach Auffassung der Kammern sollte den Kommunen nur noch dann eine wirtschaftliche Tätigkeit erlaubt sein,
- wenn ein dringender öffentlicher Zweck dies erfordert und
- wenn die Gemeinde nachweist, dass die Leistung ihrer Art nach nicht eben so gut wirtschaftlich von einem Unternehmen mit ausschließlich privaten Gesellschaftern erbracht werden kann.
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