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IHK warnt vor Adressbuchschwindlern

20.02.2003

Die IHK weist darauf hin, dass gegenwärtig im Saarland Adressbuchschwindler aktiv sind. Ein Telefonbuchverlag versendet massenhaft Formulare, die von ihrer Gesamtaufmachung her den Eindruck einer Rechnung erwecken. Die Formulare suggerieren, dass ein Anzeigenvertrag besteht, zu dem nun die Rechnung fällig wird. Erst aus dem Kleingedruckten am Ende der Rechnung geht hervor, dass noch gar kein Vertrag zustande gekommen ist. Faktisch wird erst durch das Bezahlen der Rechnung ein Vertrag geschlossen und mit der Unterzeichnung entsteht eine Zahlungsverpflichtung.

Die IHK rät allen Unternehmen, gerade Rechnungen von Adressbuchverlagen und amtlich aufgemachte Rechnungen mit nahem Zahlungsziel besonders gründlich zu lesen. Vor allem vor oder während der Urlaubszeit werden immer wieder solche als Rechnung oder Gebührenbescheide aufgemachte Schreiben versandt und in dann unterbesetzten Buchhaltungen ohne eingehende Prüfung beglichen. Eine rechtzeitige Information der Mitarbeiter kann hier viel Geld sparen.

Falls Unternehmen bereits versehentlich überwiesen haben, sollten sie die Überweisung bei der eigenen Bank stornieren. Ist dies nicht mehr möglich, kann der Vertrag per Anschreiben wegen arglistiger Täuschung angefochten werden. Gleichzeitig empfiehlt es sich, den Telefonbuchverlag unter Fristsetzung aufzufordern, den bereits geleisteten Betrag zurück zu erstatten. Spätestens wenn dies verweigert wird oder keine Reaktion erfolgt, bietet sich die Einschaltung eines Rechtsanwaltes an.

Weitere Informationen:
Heike Cloß
(06 81) 95 20-6 00