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IHK warnt vor gefälschten „Abmahnungen“
15.10.2010
Nach Angaben der IHK Saarland häufen sich zurzeit Fälle, in denen Unternehmen fingierte Abmahnungen erhalten. Die per E-Mail versandten Abmahnungen führten in der Betreffzeile die Bezeichnung „Ermittlungsverfahren gegen Sie“. Gestützt werde das angebliche Ermittlungsverfahren auf eine Urheberrechtsverletzung in Filesharing-Netzwerken. Weder die angeblich auftragerteilende Firma V. GmbH habe einen entsprechenden Auftrag erteilt, noch der in der Mail-Adresse genannte Rechtsanwalt, teilt die IHK mit und rät betroffenen Unternehmen die E-Mail als gegenstandslos zu betrachten. Eine Strafanzeige gegen den Absender der Abmahnung wurde bereits gestellt.