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Immer wieder: Adressbuchschwindel

16.03.2016

Tausende von Unternehmen tappen jedes Jahr in die Falle: Sie unterschreiben versehentlich offiziell aussehende Formulare und schließen damit ungewollt teure Verträge. Bei den „Vertragspartnern“ handelt es sich um private Firmen, die unaufgefordert eine kostenpflichtige Eintragung in beispielsweise „Handelsregister“, „Gewerbezentralregister“, „Industrie- und Handelsregister“ oder spezielle Branchenverzeichnisse anbieten. Diese zweifelhaften Schreiben sind entweder behördenähnlich aufgemacht oder erwecken den Eindruck, dass bereits ein Geschäftskontakt besteht. Betroffenen Unternehmen bleibt häufig nur, die geleistete Unterschrift wegen arglistiger Täuschung anzufechten und zu versuchen, über die Bank bereits überwiesenes Geld zurückzuüberweisen. Das Landgericht Landshut hat mit Urteil vom 19.12.2014 ein erfreuliches Urteil ausgesprochen, in dem es gegen die Betreiber von Adressbuchschwindel eine Freiheitsstrafe verhängt hat. Was Sie neben der Erhebung einer Strafanzeige tun können, entnehmen Sie unserem Infoblatt R09 „Adressbuchschwindel“.