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Impressum auf der Webseite: Was muss es enthalten?

21.03.2016

Praktisch jeder, der eine gewerbliche Webseite betreibt, muss im Rahmen des Impressums angeben, wer sich hinter der Webseite verbirgt. Dazu zählen bei Kleingewerbeunternehmen Familienname, Vorname, die vollständige ladungsfähige Adresse, die Kon-taktinformationen wie E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Bei juristischen Personen wie beispielsweise einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) muss der vollständig ausgeschriebene Firmenname im Impressum stehen, die vertretungsberechtigte Person muss angeführt werden sowie die Adresse wie zuvor beschrieben. Hinzukommen müssen noch die Angaben zum Handelsregister. Bedarf die gewerbliche Tätigkeit einer behördlichen Genehmigung oder Zulassung, so ist die zuständige Aufsichtsbehörde anzugeben. Ausführliche Informationen zu den Pflichten zum Impressum enthält unser Infoblatt R13 „Anbieterkennzeichnung bei einer Firmen-Homepage - Impressum“.