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Impressumspflicht auch für Unternehmensprofile in sozialen Netzwerken

07.08.2012

Viele Unternehmen haben bereits ihr Impressum auf ihrer eigenen Webseite - diese Pflicht gilt auch für Unternehmensprofile in sozialen Netzwerken. Gleichgültig, ob das Unternehmen auf Facebook, Xing oder Google plus auftritt; letztendlich dient der Unter-nehmensauftritt dazu, das Unternehmen selbst bekannt zu machen. Deshalb ist eine Fanseite in den sozialen Netzwerken vergleichbar mit der normalen Unternehmenswebseite und ein Impressum muss deshalb vorgehalten werden. Die Impressumspflicht dient dem Verbraucherschutz und der Transparenz, da über das Impressum jedermann einsehen kann, wer sich hinter einer Webseite oder einer Fanpage verbirgt. Welche Inhalte ein Impressum vorzuhalten hat, können Sie auf dem Infoblatt R13 „Anbieterkennzeichnung bei einer Firmenhomepage - Impressum“ unter der Kennzahl 44 nachlesen.