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Intrastat 2022 – Aktualisierter Leitfaden mit Änderungen

Achtung: Neue Bußgelder!

14.02.2022

Mit Beginn des Jahres 2022 sind eine Reihe von Änderungen bei der Abgabe der Intrahandelsstatistik (INTRASTAT) zur Erfassung des Warenverkehrs im EU-Binnenmarkt in Kraft getreten. Die Anmeldeschwellen und damit die Pflicht für die Abgabe einer solchen Meldung liegen bei Versendungen bei 500.000 € und bei Eingängen bei 800.000 € im Kalenderjahr. Bereits im letzten Jahr haben wir und zahlreiche andere IHKs Veranstaltungen u. a. mit dem Statistischen Bundesamt (DESTATIS) durchgeführt, um Unternehmen vorab über die ab jetzt geltenden Neuerungen zu informieren.

DESTATIS hat die Änderungen zum 1.1.2022 in einer aktualisierten Fassung seines Leitfadens nochmals überarbeitet.

Wichtige Änderungen sind:

Unter Punkt 4.4 Folgen und Verstöße gegen die Auskunftsplicht hat sich zum vorherigen Leitfaden eine wesentliche Änderung des Sachverhaltes ergeben. Das Statistische Bundesamt hat die Möglichkeit wie bereits schon in 2021 ein Ordnungswidrigkeitsverfahren zu eröffnen. Neu allerdings ist die Tatsache das dieses mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,- € geahndet werden kann. (Seite 11 des Leifadens zur Intrahandelsstatistik 2022).

In den Versendungsmeldungen müssen zukünftig die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Warenempfängers und das Ursprungsland der Ware eingetragen werden. Ist das Ursprungsland nicht bekannt, sollte laut DESTATIS das vermutliche Ursprungsland angegeben werden.

„Art des Geschäfts“ (‚AdG) - hier gibt es Änderungen bei verschiedenen Codierungen z. B. wurde bislang ein „Endgültiger Kauf/Verkauf mit „11“ codiert und zwar unabhängig davon ob es sich um  ein B2B oder um B2C-Geschäft handelt. Künftig erfasst der Code 11 nur noch B2B-Sendungen. B2C-Sendungen (Direkthandel sind dagegen mit „12“ zu codieren. Auch gibt es Einschränkungen bei der Nutzung von Sammelnummern (Kapitel 99).

Daher bieten wir Ihnen nochmals die Möglichkeit, sich ausführlich über diese Thematik in einem Webinar am 25. Februar 2022 zu informieren

Das Webinar findet von 9.30 - 13 Uhr statt. Als Webinartool wird Zoom genutzt. Die Teilnahmegebühr beträgt 145,- €.

Wir führen dieses Webinar zusammen mit der IHK-Akademie Ostwestfalen in Bielefeld durch.