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Investitionsvorhaben zur Standortaufwertung zügig realisieren

09.02.1998

Größere Investitionsvorhaben, die auf die Aufwertung des Wirtschaftsstandortes Saarland zielen, gegenwärtig aber von der Politik blockiert werden, müssen zügig realisiert werden. Beispielhaft seien genannt: der Weiterbau der Saarbahn durch die Lebacher Straße, die Fortführung des Saarausbaus bis Saarbrücken-Brebach und der Bau von Abwasseranlagen aus den beim Abwasserverband Saar (AVS) gesammelten Rücklagen und den beim Land aufgelaufenen Beiträgen aus der Abwasserabgabe. Die zügige Realisierung dieser Vorhaben würde nicht nur dazu beitragen, Arbeitsplätze in der saarländischen Bauwirtschaft zu sichern, sondern zugleich der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Saarland zugute kommen.

Die Tendenz hin zu mehr Schattenwirtschaft insbesondere in Form von Schwarzarbeit müsse mit größerer Entschiedenheit bekämpft werden. Nachhaltig könne dies nur die Politik bewirken, indem sie durch Änderung der steuerlichen und sozialrechtlichen Rahmenbedingungen die Lohnzusatzkosten senke und den Faktor Arbeit billiger mache. Kurzfristig müßten aber die zuständigen Ordnungsämter und die Arbeitsverwaltung alle bestehenden rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, illegale Tätigkeit sowie Leistungsmißbrauch zu kontrollieren und zu sanktionieren. Dies forderten der Präsident der IHK Saarland, Dr. Richard Weber, und der Präsident des Arbeitgeberverbandes der Bauwirtschaft des Saarlandes, Hans-Ludwig Bernardi.

Im Bereich des öffentlichen Auftragswesens plädierten beide Präsidenten dafür, den Geltungsbereich der VOB auf Gesellschaften mit privater Rechtsform auszudehnen, soweit diese ganz oder mehrheitlich im Eigentum der öffentlichen Hand seien.