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Irak: Wegfall der BVA-Beglaubigung für Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen
23.10.2019
Seit dem 7. Oktober 2019 ist eine Beglaubigung von Ursprungszeugnissen und Handelsrechnungen durch das Bundesverwaltungsamt nicht länger erforderlich. Künftig ist die Ausstellung des Ursprungszeugnisses bzw. die Bescheinigung der Handelsrechnung durch die IHK sowie die Beglaubigung durch die GHORFA für eine Legalisierung durch die irakische Botschaft in Berlin ausreichend.
Voraussetzung für eine Legalisierung von Handelsdokumenten durch die irakische Botschaft war
Voraussetzung für eine Legalisierung von Handelsdokumenten durch die irakische Botschaft war
- die Ausstellung/Bescheinigung von Ursprungszeugnissen/Handelsrechnungen durch die IHK;
- die Beglaubigung durch das Bundesverwaltungsamt (BVA);
- die Beglaubigung durch die Arab-German Chamber of Commerce and Industry (GHORFA).