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Irreführende Methoden von "Gewerbeauskunft-Zentrale": OLG Düsseldorf bestätigt Unzulässigkeit der Formulare
22.02.2012
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Methoden der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH aus Düsseldorf, auch bekannt als Gewerbeauskunft-Zentrale (kurz GWE), als irreführend eingestuft. Das Unternehmen versandte Formulare für Einträge in eine Online-Datenbank. Wer das amtlich wirkende Schreiben der Zentrale ausfüllte und zurückschickte, hatte einen Vertrag abgeschlossen. Die Industrie- und Handelskammer Saarland rät betroffenen Unternehmen, sich von den diversen GWE-Anschreiben – auch von Inkasso-Büros – nicht einschüchtern zu lassen und Zahlungen zu verweigern.
Die GWE darf ab sofort den alten Formulartext nicht mehr verwenden. Auf die geschlossenen Verträge selbst hat das wettbewerbsrechtliche Urteil keinen direkten Einfluss. Indirekt aber schon: Wenn das OLG das Formular für irreführend hält, wird bei einem Zahlungsverfahren kaum ein Amtsrichter einen Irrtum des betroffenen Unternehmens weginterpretieren können.
Die GWE darf ab sofort den alten Formulartext nicht mehr verwenden. Auf die geschlossenen Verträge selbst hat das wettbewerbsrechtliche Urteil keinen direkten Einfluss. Indirekt aber schon: Wenn das OLG das Formular für irreführend hält, wird bei einem Zahlungsverfahren kaum ein Amtsrichter einen Irrtum des betroffenen Unternehmens weginterpretieren können.