Juristische Turbulenzen beim Fernabsatzrecht
IHK rät zu verlängerten Widerrufsfristen bei
Onlinegeschäften
05.09.2006
In aktuellen Urteilen der Landgerichte Halle und Hamburg
sowie des Kammergerichts Berlin wurde die Verwendung einer
Musterwiderrufsbelehrung im Fernabsatzgesetz für unwirksam
erklärt. Wie die IHK Saarland mitteilt, könnten diese Urteile
erhebliche Auswirkungen auf Kauf- und Auktionsgeschäfte im
Internet haben. Das Berliner Gericht hatte in einem Beschluss
aufgeführt, dass die Widerrufs- bzw. Rückgabefrist bei
eBay-Geschäften grundsätzlich einen Monat beträgt. Bisher waren
Unternehmen juristisch auf der sicheren Seite, wenn sie bei einem
Fernabsatzvertrag – etwa einem Kaufvertrag per Internet - dem
Verbraucher ein zweiwöchiges Widerrufsrecht einräumten und ihn
entsprechend einer Musterwiderrufsbelehrung nach dem Bürgerlichen
Gesetzbuch BGB darüber informierten.
Noch sei es zu früh, Geschäftsmodelle umzustellen oder gar eine Unterlassungserklärung abzugeben, so die IHK. Ob die Urteile sich als bahnbrechend für eine neue Entwicklung im Onlinerecht erweisen werden, sei noch offen. Um Abmahnungen zuverlässig ausschließen zu können, rät die IHK den betroffenen Unternehmen gleichwohl, auch jetzt schon bei Online-Geschäften und Internet-Auktionen ein einmonatiges Widerrufsrecht einzuräumen.
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