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Juristische Turbulenzen beim Fernabsatzrecht

IHK rät zu verlängerten Widerrufsfristen bei
Onlinegeschäften

05.09.2006

In aktuellen Urteilen der Landgerichte Halle und Hamburg sowie des Kammergerichts Berlin wurde die Verwendung einer Musterwiderrufsbelehrung im Fernabsatzgesetz für unwirksam erklärt. Wie die IHK Saarland mitteilt, könnten diese Urteile erhebliche Auswirkungen auf Kauf- und Auktionsgeschäfte im Internet haben. Das Berliner Gericht hatte in einem Beschluss aufgeführt, dass die Widerrufs- bzw. Rückgabefrist bei eBay-Geschäften grundsätzlich einen Monat beträgt. Bisher waren Unternehmen juristisch auf der sicheren Seite, wenn sie bei einem Fernabsatzvertrag – etwa einem Kaufvertrag per Internet - dem Verbraucher ein zweiwöchiges Widerrufsrecht einräumten und ihn entsprechend einer Musterwiderrufsbelehrung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB darüber informierten.

Noch sei es zu früh, Geschäftsmodelle umzustellen oder gar eine Unterlassungserklärung abzugeben, so die IHK. Ob die Urteile sich als bahnbrechend für eine neue Entwicklung im Onlinerecht erweisen werden, sei noch offen. Um Abmahnungen zuverlässig ausschließen zu können, rät die IHK den betroffenen Unternehmen gleichwohl, auch jetzt schon bei Online-Geschäften und Internet-Auktionen ein einmonatiges Widerrufsrecht einzuräumen.

Weitere Informationen:
IHK Saarland
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(06 81) 95 20-6 00

Medienkontakt:
Dr. Mathias Hafner
(06 81) 95 20-3 00