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Justizirrtümer im Strafprozess
Gemeinschaftsveranstaltung Saarbrücker Rechtsforum e.V. und IHK Saarland
Termin:
Dienstag, 14. Februar 2017, 18:00 Uhr
Veranstaltungsort:
IHK Saarland
Raum:
2
Wie fehleranfällig ist die deutsche Strafjustiz? Niemand weiß es. Schätzungen von hohen Richtern, wonach jedes vierte Strafurteil ein Fehlurteil ist, werden von anderen hohen Richtern leidenschaftlich bestritten. Die Diskussion ist bezeichnend für den Zustand der Dritten Gewalt: Die Justiz - zumindest ihre strafrechtliche Abteilung - hat keine Fehlerkultur; Mängel werden zu oft unter den Teppich gekehrt, eine Qualitätskontrolle findet - meist unter Verweis auf die richterliche Unabhängigkeit - nicht statt. Das Selbstkontroll-System der Rechtsmittel ist unzureichend, die Ausgestaltung des Rechts der Wiederaufnahme wird von führenden Strafrechtswissenschaftlern für verfassungswidrig eng angesehen. Die Justiz ist das einzige Großunternehmen, das es sich leisten kann, aus Fehlern nicht zu lernen. Eine systematische Untersuchung der Ursachen von strafrechtlichen Fehlurteilen hat es seit der berühmten Studie von Peters seit einem halben Jahrhundert nicht mehr gegeben. Doch eine genauere Analyse der spektakulärsten Fälle der letzten Jahre lässt deutliche Schlüsse auf Funktionsmängel im System der strafrechtlichen Urteilsfindung zu. Davon soll die Rede sein.
- Referent: Dr. Thomas Dornstädt, Jurist und Journalist (Der Spiegel), Hamburg