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Katar – Legalisierungspraxis des Konsulats
06.02.2013
Das Konsulat von Katar in Berlin verweigert die Legalisierung von Ursprungszeugnissen, sofern als Ursprungsland ein anderes Land als Deutschland angegeben ist. Dem Konsulat liegt eine Anweisung aus Katar vor, wonach Ursprungszeugnisse in dem Ursprungsland der Ware ausgestellt und von der dortigen konsularischen Vertretung Katars legalisiert sein müssen. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) aufgefordert, dies bei der nächsten Sitzung des Marktzugangsausschusses der EU-Kommission zu thematisieren. Über Neuigkeiten halten wir Sie am Laufenden.