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Kennzahl: 17.8468

Keine Angst vor Internetabmahnungen

28.02.2012

Viele Unternehmen habe ihre eigene Homepage und fürchten vor allem eins: die Abmahnung. Nicht zu unrecht, da die Abmahnwelle immer noch rollt. Gerügt werden Fehler, die sich aus dem Wettbewerbsrecht ergeben. Die häufigsten Fragen werden unter der Kennzahl 44 durch die dort eingestellten Infoblätter beantwortet.

Bevor eine Unterlassungserklärung abgegeben wird, sollte der Unternehmer unbedingt juristischen Ratschlag einholen. So kann nur ein Mitbewerber eine Abmahnung ausspre-chen, es muss eine konkrete Verletzung gerügt werden und, soweit ein Rechtsanwalt eingeschaltet ist, muss dieser eine anwaltliche Vollmacht vorlegen. Bevor die Unterlassungserklärung abgegeben wird, sollte immer genau überprüft werde, ob die Unterlas-sungserklärung auch mit der Verletzungshandlung übereinstimmt. Im Zweifelsfall sollte hier juristischer Rat eingeholt werden.