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Keine Chance mehr für Vergabe- und Tariftreuegesetz

04.03.2009

Die drei Spitzenorganisationen der saarländischen Wirtschaft (IHK, HWK und VSU) sehen auch nach der heutigen Expertenanhörung im Landtag keine Chance mehr für ein Saarländisches Vergabe- und Tariftreuegesetz.

Joachim Malter, Hauptgeschäftsführer der VSU, der für die drei Organisationen an der Anhörung teilnahm: „Das Vergaberecht ist auf seine originären Aufgaben zu konzentrieren, nämlich einen günstigen, qualitativ hochwertigen und wirtschaftlichen Einkauf zu organisieren. Es muss transparent und leicht überprüfbar sein, damit ein fairer Wettbewerb herrscht und Korruption verhindert wird. Es kann und darf auch nicht dazu missbraucht werden, die Einhaltung von Tarifverträgen vorzuschreiben oder zu überwachen.“

Die in der Expertenanhörung diskutierten Entwürfe sowohl der CDU, als auch der SPD-Fraktion vom Februar 2008 und auch eine von Eugen Roth (DGB) zitierte Zusage des Ministerpräsidenten vom 11. März 2008 sind aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 3. April 2008 vollständig überholt und können keine Grundlage mehr für ein Vergabe- und Tariftreuegesetz sein.

Malter: „Der EuGH hat eindeutig festgestellt, dass die von den beiden Fraktionen ursprünglich verlangten Regelungen die Europäische Dienstleistungsfreiheit und die im Grundgesetz verankerte Koalitionsfreiheit verletzen. Es gibt eben nicht den Grundsatz, dass Tarifverträge immer einzuhalten sind. Sie gelten nur für die tarifgebundenen Unternehmen und Arbeitnehmer und es wäre wettbewerbsfeindlich, sie für alle öffentlichen Aufträge auf alle Betriebe und Beschäftigten zu übertragen.“

Ausnahmen lasse der EuGH nur noch zu, soweit Tarifverträge allgemeinverbindlich sind. Dies wird aber schon im Tarifvertragsgesetz geregelt und deswegen braucht man dafür nicht noch ein zusätzliches Tariftreuegesetz. Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen haben ähnliche Gesetze bereits aufgehoben. Das Saarland kam nicht umhin, das frühere Vergaberecht durch Verwaltungsakt auszusetzen. Die drei Organisationen der saarländischen Wirtschaft haben die Landesregierung auch im Rahmen der Anhörung aufgefordert, die richtigen Konsequenzen aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 3. April 2008 zu ziehen und das ohnehin ausgesetzte saarländische Gesetz über die Vergabe von Bauaufträgen nunmehr auch definitiv aufzuheben.

Die eng umgrenzten Ausnahmen allgemeinverbindlicher Tarifverträge oder von Fällen, die unter das Entsendegesetz fallen, genügen völlig, um Lohndumping zu vermeiden. Es geht nicht an, das Vergaberecht letztlich auch dazu zu nutzen, den Gewerkschaften eine Durchsetzung höherer Löhne zu erleichtern und die bereits erreichten hohen Löhne zwangsweise auf die gesamte Wirtschaft zu übertragen.