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Kennzeichnungspflichten von Produkten und Verpackungen in Frankreich
06.07.2021
Am 29. Juni 2021 wurde die französische Verordnung zur Durchführung der im Kreislaufwirtschaftsgesetz (LOI AGEC – Artikel 17) hinsichtlich der Kennzeichnungspflicht von Haushaltsverpackungen sowie Produkten, die einer erweiterten Herstellerverantwortung unterliegen, geändert.
Was ändert sich?
Weitere Informationen zur Kennzeichnungspflicht in Frankreich (Triman und Grüner Punkt) finden Sie in einem aktualisierten Merkblatt der AHK Frankreich. Es kannkostenlos bestellt werden. Die AHK informiert auch sobald die neuen Vorgaben für die Mülltrennungsanweisung veröffentlicht wurden.
Was ändert sich?
- Das sog. Triman-Logo (auf recyclebaren Produkten und Verpackungen) muss zukünftig standardisiert in Verbindung mit Informationen zur Mülltrennung angebracht werden.
- Die neue Mülltrennungsanweisung (Triman in Verbindung mit Informationen zur Mülltrennung) muss auf der Verpackung, dem Produkt (sofern betroffen) oder einem Dokument, das mit dem Produkt bereitgestellt wird (Gebrauchsanweisung, Notiz, Garantie, etc.), angebracht werden. Dies kann in Form eines Aufklebers geschehen..
Weitere Informationen zur Kennzeichnungspflicht in Frankreich (Triman und Grüner Punkt) finden Sie in einem aktualisierten Merkblatt der AHK Frankreich. Es kannkostenlos bestellt werden. Die AHK informiert auch sobald die neuen Vorgaben für die Mülltrennungsanweisung veröffentlicht wurden.