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Klare Prioritäten setzen!
Von Volker Giersch
Standpunkt
01.11.2009
Unser Land steht in den nächsten Jahren vor gewaltigen Herausforderungen. Die größte ist ohne Frage die Konsolidierung der Landesfinanzen. Denn das Land befindet sich nach wie vor in einer extremen Haushaltsnotlage: Trotz der bereits geflossenen Sanierungshilfen von 6,6 Milliarden Euro sind die Landesschulden auf die Rekordhöhe von mehr als 10 Milliarden Euro angewachsen. Die Pro-Kopf-Verschuldung liegt mit gut 10.000 Euro um fast die Hälfte über dem Länderschnitt. Allein in diesem Jahr nimmt das Land zusätzliche Schulden in der Größenordnung von rund 800 Millionen Euro auf. Bei einem Etatvolumen von 3,5 Milliarden Euro überschreiten die Ausgaben die Einnahmen um fast ein Drittel – nach Länderfinanzausgleich wohl bemerkt.
Die Ursachen für die Schieflage finden sich sowohl auf der Ausgabenseite als auch auf der Einnahmenseite. Bei den Ausgaben drückt vor allem die mächtige Zinslast, die größtenteils aus den hohen Schulden resultiert, die zur Finanzierung der Anpassungsprozesse bei Kohle und Stahl aufgenommen wurden. Rund 500 Millionen Euro – fast 20 Prozent der Steuereinnahmen - muss das Land im laufenden Jahr an Zinsen aufbringen. Das sind 200 Millionen mehr als bei durchschnittlicher Verschuldung der West-Länder fällig wären. Zudem belasten die relativ hohen Zahlungen für Pensionen. Gegenüber dem Schnitt der Länder errechnet sich eine Mehrbelastung von gut 80 Millionen Euro. Tendenz steigend.
Auf der Einnahmenseite leidet das Land immer noch unter einer relativ geringen Steuerkraft. Diese wird auf Landesebene zwar weitgehend über den Länderfinanzausgleich und die Ergänzungszuweisungen des Bundes ausgeglichen, bei den Kommunen aber nur zu etwa zwei Dritteln. Nimmt man die Einnahmen von Land und Kommunen zusammen, so fehlen rund 100 Millionen Euro zur Finanzausstattung der westdeutschen Länder.
Die Kleinheit des Landes erweist sich dagegen bislang nicht als Hypothek, die ins Gewicht fällt. Sie führt nur in geringem Ausmaß zu Mehrkosten, die zudem durch den Finanzausgleich sehr weitgehend kompensiert werden.
Auflagen für Konsolidierungshilfe erfüllen
Der Landeshaushalt lässt sich nur mit weiterer finanzieller Hilfe sanieren. Das ist unstrittig. Und deshalb soll das Saarland in der Zeitspanne von 2011 bis 2019 „Konsolidierungshilfen“ in Höhe von 260 Millionen Euro jährlich erhalten – insgesamt also 2,34 Milliarden Euro. Neben dem Saarland stehen auch Bremen, Berlin, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt auf der Liste der Empfängerländer.
Bedingung für die Gewährung der Hilfen ist, dass diese Länder gesetzlich verankerte „Konsolidierungsverpflichtungen“ exakt einhalten. Konkret: Sie müssen ihr strukturelles Finanzierungsdefizit von 2011 bis 2020 linear – das heißt in zehn gleich großen Schritten – abbauen. Ein entsprechender Abbaupfad wird zurzeit ausgehandelt und soll bis Ende 2010 in einer Verwaltungsvereinbarung festgeschrieben werden. Für das Saarland bedeutet das im Klartext, dass es sein Defizit – im nächsten Jahr wohl annähernd 900 Millionen Euro - ab 2011 um 80 bis 90 Millionen Euro jährlich reduzieren muss. Bis zum Ende der Legislaturperiode ist also ein Defizitabbau zwischen 320 und 360 Millionen Euro zu leisten.
Die Konsolidierungshilfe hilft dabei zunächst nur in bescheidenem Umfang. Denn sie wird jeweils erst gewährt, wenn das Defizit bereits plangemäß reduziert ist. Insofern dämpft sie zwar das weitere Anwachsen des Schuldenberges und der Zinslast, bleibt aber bei der Ermittlung des Defizits außer Betracht.
Eine realistische Chance, über Nachverhandlungen mehr Finanzhilfe zu erreichen, gibt es wohl eher nicht: Das Gesetz ist verabschiedet. Ihm liegt ein sorgsam austariertes System an Finanzleistungen zugrunde, in das der Bund und alle Länder eingebunden sind. Bei höheren Hilfen für ein Land müsste das Gesamtpaket wieder aufgeschnürt werden. Dazu wird niemand bereit sein, zumal die übrigen Empfängerländer bereits signalisiert haben, dass sie die Konsolidierungsverpflichtungen einhalten wollen. Allenfalls bei Berlin ist das noch fraglich.
Bei konsumtiven Ausgaben einschneidend sparen
Wir werden also mit dem ausgehandelten Ergebnis leben müssen. Das ist hart, aber nicht unmöglich. In jedem Falle wird es nötig sein, bei den konsumtiven Ausgaben energisch zu sparen und ansonsten klare Prioritäten in Richtung Zukunftsinvestitionen, Bildung und Wirtschaftsförderung zu setzen. Letzteres auch, damit die Wirtschafts- und Steuerkraft weiter steigt.
Der Finanzrahmen für die Gestaltung der künftigen Haushalte ist äußerst eng. Zwar ist damit zu rechnen, dass die Einnahmen bei günstiger Wirtschaftsentwicklung in einer Größenordnung von jährlich etwa drei Prozent wachsen. Doch bleibt, weil die Neuverschuldung abzubauen ist, für Zuwächse bei den Ausgaben nur ein Spielraum von weniger als einem Prozent. Und dieser Spielraum wird noch dadurch aufgezehrt, dass zwei gewichtige Ausgabenblöcke bis 2014 um mehr als 200 Millionen Euro ansteigen werden: die Ausgaben für Pensionen und Beihilfen um 80 Millionen und die Zinslast um fast 150 Millionen Euro. Letzteres, weil der Schuldenberg des Landes – trotz Konsolidierungshilfe und Abbau der Nettoneuverschuldung – auf mehr als 13 Milliarden Euro anwachsen wird.
Für die übrigen Ausgabenbereiche sind de facto keine Zuwächse möglich. Hier geht es um ein Nullsummenspiel – und zwar nominal gerechnet. Das heißt: Mehrausgaben für einen Bereich müssen in vollem Umfang durch Minderausgaben in anderen Bereichen ausgeglichen werden. Besonders ins Gewicht fallen dabei die Personalausgaben. Und hier sind Zuwächse absehbar, weil die Gehälter weiter steigen werden.
Vorfahrt für Investitionen, Wirtschaftsförderung und Bildung
Aus alledem lassen sich für die Finanzpolitik des Landes mindestens sieben Konsequenzen ableiten:
Erstens: Es besteht keinerlei finanzieller Spielraum für Wohltaten wie etwa die Abschaffung der Studiengebühren oder den Verzicht auf Kindergartengebühren in den ersten beiden Jahren.
Zweitens sind Korrekturen überall dort erforderlich, wo das Land derzeit noch über den Sozial- und Besoldungsstandards der übrigen Bundesländer liegt. Dazu gehört etwa, dass die Landesregierung die Rente mit 67, die für Angestellte ja längst beschlossen ist, möglichst zügig auch für die Beamten einführt.
Drittens ist ein zügiger und deutlicher Stellenabbau im öffentlichen Dienst unvermeidbar, um den Anstieg der Personalausgaben in möglichst engen Grenzen zu halten. Eine Orientierung bietet dabei die natürliche Fluktuation, die eine Abschmelzung des Personals in der Größenordnung von jährlich knapp drei Prozent ermöglichen würde. Insbesondere im Bereich der öffentlichen Verwaltung gilt es, diesen Spielraum weitgehend zu nutzen. Vom harten Sparkurs auszunehmen sind nur wenige Bereiche. Die Bildung etwa. Hier wird es mit Blick auf den geplanten Ausbau der Ganztagsschulen und auf die pädagogische Aufwertung des dritten Kindergartenjahres nötig sein, einen Teil der demografischen Rendite im System zu lassen.
Viertens muss sich das Land bei Zukunftsinvestitionen auf das Wesentliche konzentrieren – das heißt auf die Vorhaben, die den größten Beitrag zur Aufwertung des Standortes leisten und die höchste regionalwirtschaftliche Rendite versprechen.
Fünftens stellt sich auch bei Kultur, Hochschulen und Forschungseinrichtungen die Frage, ob und wo wir uns künftig noch Zuwächse leisten können und wollen. Als Entscheidungsgrundlage sind hier klare Prioritäten und langfristig tragfähige Konzepte nötig.
Sechstens müssen auch die Kommunen stärker als bisher auf die Kostenbremse treten. Bei Schwimmbädern, Hallen und Sportanlagen gibt es beträchtliche Überkapazitäten, die zu riesigen Defiziten führen. Angesichts der wachsenden Finanznot und mit Blick auf den demografischen Wandel besteht hier massiver Handlungsbedarf. Land und Kommunen müssen gemeinsam nach Wegen suchen, wie das Angebot schrittweise an den deutlich niedrigeren und weiter sinkenden Bedarf angepasst werden kann.
Siebtens schließlich muss die Landesregierung konsequent am Kurs der Standortaufwertung festhalten, damit die Wirtschaft bei Wertschöpfung und Beschäftigung weiter zulegen und über eine steigende Steuerkraft aktiv zur Sanierung der Landesfinanzen beitragen kann. Das ist nötig. Denn ohne steigende Steuereinnahmen kann die Konsolidierung nicht gelingen. Deshalb sind weiterhin ausreichende Mittel für Wirtschaftsförderung, Zukunftsinvestitionen und Bildung bereit zu stellen.
Keine Frage: All das umzusetzen ist eine Herkulesaufgabe, die von der Politik ein hohes Maß an Mut und Kraft erfordert. Unsere IHK wird helfen soweit sie kann. Denn für unser Land geht es letztlich darum, die Eigenständigkeit für die nächsten Jahrzehnte zu sichern. Und das sollte das gemeinsame Ziel aller politischen Parteien und aller gesellschaftlichen Gruppen sein.
Die Ursachen für die Schieflage finden sich sowohl auf der Ausgabenseite als auch auf der Einnahmenseite. Bei den Ausgaben drückt vor allem die mächtige Zinslast, die größtenteils aus den hohen Schulden resultiert, die zur Finanzierung der Anpassungsprozesse bei Kohle und Stahl aufgenommen wurden. Rund 500 Millionen Euro – fast 20 Prozent der Steuereinnahmen - muss das Land im laufenden Jahr an Zinsen aufbringen. Das sind 200 Millionen mehr als bei durchschnittlicher Verschuldung der West-Länder fällig wären. Zudem belasten die relativ hohen Zahlungen für Pensionen. Gegenüber dem Schnitt der Länder errechnet sich eine Mehrbelastung von gut 80 Millionen Euro. Tendenz steigend.
Auf der Einnahmenseite leidet das Land immer noch unter einer relativ geringen Steuerkraft. Diese wird auf Landesebene zwar weitgehend über den Länderfinanzausgleich und die Ergänzungszuweisungen des Bundes ausgeglichen, bei den Kommunen aber nur zu etwa zwei Dritteln. Nimmt man die Einnahmen von Land und Kommunen zusammen, so fehlen rund 100 Millionen Euro zur Finanzausstattung der westdeutschen Länder.
Die Kleinheit des Landes erweist sich dagegen bislang nicht als Hypothek, die ins Gewicht fällt. Sie führt nur in geringem Ausmaß zu Mehrkosten, die zudem durch den Finanzausgleich sehr weitgehend kompensiert werden.
Auflagen für Konsolidierungshilfe erfüllen
Der Landeshaushalt lässt sich nur mit weiterer finanzieller Hilfe sanieren. Das ist unstrittig. Und deshalb soll das Saarland in der Zeitspanne von 2011 bis 2019 „Konsolidierungshilfen“ in Höhe von 260 Millionen Euro jährlich erhalten – insgesamt also 2,34 Milliarden Euro. Neben dem Saarland stehen auch Bremen, Berlin, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt auf der Liste der Empfängerländer.
Bedingung für die Gewährung der Hilfen ist, dass diese Länder gesetzlich verankerte „Konsolidierungsverpflichtungen“ exakt einhalten. Konkret: Sie müssen ihr strukturelles Finanzierungsdefizit von 2011 bis 2020 linear – das heißt in zehn gleich großen Schritten – abbauen. Ein entsprechender Abbaupfad wird zurzeit ausgehandelt und soll bis Ende 2010 in einer Verwaltungsvereinbarung festgeschrieben werden. Für das Saarland bedeutet das im Klartext, dass es sein Defizit – im nächsten Jahr wohl annähernd 900 Millionen Euro - ab 2011 um 80 bis 90 Millionen Euro jährlich reduzieren muss. Bis zum Ende der Legislaturperiode ist also ein Defizitabbau zwischen 320 und 360 Millionen Euro zu leisten.
Die Konsolidierungshilfe hilft dabei zunächst nur in bescheidenem Umfang. Denn sie wird jeweils erst gewährt, wenn das Defizit bereits plangemäß reduziert ist. Insofern dämpft sie zwar das weitere Anwachsen des Schuldenberges und der Zinslast, bleibt aber bei der Ermittlung des Defizits außer Betracht.
Eine realistische Chance, über Nachverhandlungen mehr Finanzhilfe zu erreichen, gibt es wohl eher nicht: Das Gesetz ist verabschiedet. Ihm liegt ein sorgsam austariertes System an Finanzleistungen zugrunde, in das der Bund und alle Länder eingebunden sind. Bei höheren Hilfen für ein Land müsste das Gesamtpaket wieder aufgeschnürt werden. Dazu wird niemand bereit sein, zumal die übrigen Empfängerländer bereits signalisiert haben, dass sie die Konsolidierungsverpflichtungen einhalten wollen. Allenfalls bei Berlin ist das noch fraglich.
Bei konsumtiven Ausgaben einschneidend sparen
Wir werden also mit dem ausgehandelten Ergebnis leben müssen. Das ist hart, aber nicht unmöglich. In jedem Falle wird es nötig sein, bei den konsumtiven Ausgaben energisch zu sparen und ansonsten klare Prioritäten in Richtung Zukunftsinvestitionen, Bildung und Wirtschaftsförderung zu setzen. Letzteres auch, damit die Wirtschafts- und Steuerkraft weiter steigt.
Der Finanzrahmen für die Gestaltung der künftigen Haushalte ist äußerst eng. Zwar ist damit zu rechnen, dass die Einnahmen bei günstiger Wirtschaftsentwicklung in einer Größenordnung von jährlich etwa drei Prozent wachsen. Doch bleibt, weil die Neuverschuldung abzubauen ist, für Zuwächse bei den Ausgaben nur ein Spielraum von weniger als einem Prozent. Und dieser Spielraum wird noch dadurch aufgezehrt, dass zwei gewichtige Ausgabenblöcke bis 2014 um mehr als 200 Millionen Euro ansteigen werden: die Ausgaben für Pensionen und Beihilfen um 80 Millionen und die Zinslast um fast 150 Millionen Euro. Letzteres, weil der Schuldenberg des Landes – trotz Konsolidierungshilfe und Abbau der Nettoneuverschuldung – auf mehr als 13 Milliarden Euro anwachsen wird.
Für die übrigen Ausgabenbereiche sind de facto keine Zuwächse möglich. Hier geht es um ein Nullsummenspiel – und zwar nominal gerechnet. Das heißt: Mehrausgaben für einen Bereich müssen in vollem Umfang durch Minderausgaben in anderen Bereichen ausgeglichen werden. Besonders ins Gewicht fallen dabei die Personalausgaben. Und hier sind Zuwächse absehbar, weil die Gehälter weiter steigen werden.
Vorfahrt für Investitionen, Wirtschaftsförderung und Bildung
Aus alledem lassen sich für die Finanzpolitik des Landes mindestens sieben Konsequenzen ableiten:
Erstens: Es besteht keinerlei finanzieller Spielraum für Wohltaten wie etwa die Abschaffung der Studiengebühren oder den Verzicht auf Kindergartengebühren in den ersten beiden Jahren.
Zweitens sind Korrekturen überall dort erforderlich, wo das Land derzeit noch über den Sozial- und Besoldungsstandards der übrigen Bundesländer liegt. Dazu gehört etwa, dass die Landesregierung die Rente mit 67, die für Angestellte ja längst beschlossen ist, möglichst zügig auch für die Beamten einführt.
Drittens ist ein zügiger und deutlicher Stellenabbau im öffentlichen Dienst unvermeidbar, um den Anstieg der Personalausgaben in möglichst engen Grenzen zu halten. Eine Orientierung bietet dabei die natürliche Fluktuation, die eine Abschmelzung des Personals in der Größenordnung von jährlich knapp drei Prozent ermöglichen würde. Insbesondere im Bereich der öffentlichen Verwaltung gilt es, diesen Spielraum weitgehend zu nutzen. Vom harten Sparkurs auszunehmen sind nur wenige Bereiche. Die Bildung etwa. Hier wird es mit Blick auf den geplanten Ausbau der Ganztagsschulen und auf die pädagogische Aufwertung des dritten Kindergartenjahres nötig sein, einen Teil der demografischen Rendite im System zu lassen.
Viertens muss sich das Land bei Zukunftsinvestitionen auf das Wesentliche konzentrieren – das heißt auf die Vorhaben, die den größten Beitrag zur Aufwertung des Standortes leisten und die höchste regionalwirtschaftliche Rendite versprechen.
Fünftens stellt sich auch bei Kultur, Hochschulen und Forschungseinrichtungen die Frage, ob und wo wir uns künftig noch Zuwächse leisten können und wollen. Als Entscheidungsgrundlage sind hier klare Prioritäten und langfristig tragfähige Konzepte nötig.
Sechstens müssen auch die Kommunen stärker als bisher auf die Kostenbremse treten. Bei Schwimmbädern, Hallen und Sportanlagen gibt es beträchtliche Überkapazitäten, die zu riesigen Defiziten führen. Angesichts der wachsenden Finanznot und mit Blick auf den demografischen Wandel besteht hier massiver Handlungsbedarf. Land und Kommunen müssen gemeinsam nach Wegen suchen, wie das Angebot schrittweise an den deutlich niedrigeren und weiter sinkenden Bedarf angepasst werden kann.
Siebtens schließlich muss die Landesregierung konsequent am Kurs der Standortaufwertung festhalten, damit die Wirtschaft bei Wertschöpfung und Beschäftigung weiter zulegen und über eine steigende Steuerkraft aktiv zur Sanierung der Landesfinanzen beitragen kann. Das ist nötig. Denn ohne steigende Steuereinnahmen kann die Konsolidierung nicht gelingen. Deshalb sind weiterhin ausreichende Mittel für Wirtschaftsförderung, Zukunftsinvestitionen und Bildung bereit zu stellen.
Keine Frage: All das umzusetzen ist eine Herkulesaufgabe, die von der Politik ein hohes Maß an Mut und Kraft erfordert. Unsere IHK wird helfen soweit sie kann. Denn für unser Land geht es letztlich darum, die Eigenständigkeit für die nächsten Jahrzehnte zu sichern. Und das sollte das gemeinsame Ziel aller politischen Parteien und aller gesellschaftlichen Gruppen sein.