Kleinere Betriebe brauchen keinen Datenschutzbeauftragten
06.12.2006
Kleinere Betriebe müssen nun keinen betrieblichen
Datenschutzbeauftragten mehr bestellen. Dies geht aus dem Ersten Gesetz zum
Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft
vom 22. August 2006 hervor.
Mit diesem neuen Gesetz wurde das Bundesdatenschutzgesetz geändert, das ursprünglich
alle Betriebe zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten
verpflichtet hatte. Das Gleiche gilt auch für die ansonsten zu
berücksichtigenden Meldepflichten. Zudem wird für bestimmte Berufsgruppen die
Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten vereinfacht.