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Kleinere Betriebe brauchen keinen Datenschutzbeauftragten

06.12.2006

Kleinere Betriebe müssen nun keinen betrieblichen Datenschutzbeauftragten mehr bestellen. Dies geht aus dem Ersten Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft vom 22. August 2006 hervor.


Mit diesem neuen Gesetz wurde das Bundesdatenschutzgesetz geändert, das ursprünglich alle Betriebe zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten verpflichtet hatte. Das Gleiche gilt auch für die ansonsten zu berücksichtigenden Meldepflichten. Zudem wird für bestimmte Berufsgruppen die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten vereinfacht. 

 

Nun bietet der Deutsche Industrie- und Handelskammertag eine Broschüre zum Thema an, die praxisnahe Tipps zu allen Fragen rund um den Datenschutz im Betrieb gibt. Die Broschüre kann bezogen werden über: www.dihk.de >Publikationen.