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Kostenlose Internetausfuhranmeldung (IAA) wird zum 1. September eingestellt
16.06.2011
Die Internetausfuhranmeldung (IAA), über die in Drittländer exportierende Unternehmen ihre Ausfuhranmeldungen abwickeln konnten, wird zum 1. September eingestellt. Die IAA ist eine der kostenlosen Alternativen der Zollverwaltung, um an dem IT-System ATLAS – Ausfuhr (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem) teilzunehmen.
Allerdings können Wirtschaftsbeteiligte in der Bundesrepublik, die weiterhin nicht an dem kostenpflichtigen ATLAS Ausfuhr-System teilnehmen möchten, ihre seit dem 1. Juli 2009 in der Europäischen Unionen obligatorischen elektronischen Ausfuhrerklärungen über die Internetausfuhranmeldung Plus (IAA-Plus) durchführen. Diese Möglichkeit steht den Wirtschaftsbeteiligten bereits seit dem 4. Mai 2009 zur Verfügung. Sie ist im Prinzip eine verbesserte Version der IAA. Die IAA-Plus kann wesentlich mehr Ausfuhrkonstellationen abbilden als die Basis Version (IAA). Zudem ist mit der IAA-Plus Variante eine vollständige elektronische Abwicklung der Ausfuhranmeldung möglich. Dies ist aufgrund der fehlenden Authentifizierung (elektronische Signatur) bei IAA nicht möglich.
Weitere Informationen zu den einzelnen Ausfuhrvarianten finden Sie hier. Für die Nutzung der IAA-Plus Variante benötigen Benutzer eine Zollnummer, einen Internet Browser, ein Elsterzertifikat, sowie ein Adobe Akrobat Reader und ein aktuelles Javascript. Das Elsterzertifikat dient als digitale Authentifizierung (Kennung) des Antragstellers. Folglich ist eine komplett erledigte Ausfuhrerklärung über die IAA-Plus im Gegensatz zur IAA mit ihrer Übermittlung bindend. Unternehmen, die die kostenlose Möglichkeit IAA-Plus für ihre Ausfuhrerklärungen nutzen möchten und noch nicht über ein Elsterzertifikat verfügen, sollten dies sobald wie möglich beantragen. Wichtig bei der Beantragung des Elsterzertifikats ist, dass die Steuernummer dieselbe ist, die bei den Daten der Zollnummer hinterlegt ist.
Allerdings können Wirtschaftsbeteiligte in der Bundesrepublik, die weiterhin nicht an dem kostenpflichtigen ATLAS Ausfuhr-System teilnehmen möchten, ihre seit dem 1. Juli 2009 in der Europäischen Unionen obligatorischen elektronischen Ausfuhrerklärungen über die Internetausfuhranmeldung Plus (IAA-Plus) durchführen. Diese Möglichkeit steht den Wirtschaftsbeteiligten bereits seit dem 4. Mai 2009 zur Verfügung. Sie ist im Prinzip eine verbesserte Version der IAA. Die IAA-Plus kann wesentlich mehr Ausfuhrkonstellationen abbilden als die Basis Version (IAA). Zudem ist mit der IAA-Plus Variante eine vollständige elektronische Abwicklung der Ausfuhranmeldung möglich. Dies ist aufgrund der fehlenden Authentifizierung (elektronische Signatur) bei IAA nicht möglich.
Weitere Informationen zu den einzelnen Ausfuhrvarianten finden Sie hier. Für die Nutzung der IAA-Plus Variante benötigen Benutzer eine Zollnummer, einen Internet Browser, ein Elsterzertifikat, sowie ein Adobe Akrobat Reader und ein aktuelles Javascript. Das Elsterzertifikat dient als digitale Authentifizierung (Kennung) des Antragstellers. Folglich ist eine komplett erledigte Ausfuhrerklärung über die IAA-Plus im Gegensatz zur IAA mit ihrer Übermittlung bindend. Unternehmen, die die kostenlose Möglichkeit IAA-Plus für ihre Ausfuhrerklärungen nutzen möchten und noch nicht über ein Elsterzertifikat verfügen, sollten dies sobald wie möglich beantragen. Wichtig bei der Beantragung des Elsterzertifikats ist, dass die Steuernummer dieselbe ist, die bei den Daten der Zollnummer hinterlegt ist.