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Krank bei Urlaub im Ausland? Was tun?

08.08.2023

Auch wenn der Urlaub anders geplant war, es kann passieren: Der Mitarbeiter wird krank. In diesem Fall muss er seinen Arbeitgeber informieren und zum Arzt vor Ort gehen. Bei Urlaub im Ausland muss er sich dort ein Attest ausstellen lassen. Dieses Attest muss er seinem Arbeitgeber schnellstmöglich zusenden, z.B. per E-Mail. Im Ausland gilt das neue Verfahren der eAU nicht, es verbleibt bei den altbekannten Nachweispflichten. Für die Dauer der Erkrankung ist damit der Urlaub „storniert“. Nach Beendigung des genehmigten Urlaubs darf der Mitarbeiter diese Zeit nicht eigenhändig anhängen. Vielmehr muss er bei seinem Arbeitgeber einen erneuten Urlaubsantrag stellen.