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Länder sollten entscheiden

IHK zum Ladenschluss

11.06.2004

Künftig sollten die Bundesländer alleine darüber entscheiden können, wie sie die Ladenöffnungszeiten festlegen und welche Ausnahmeregelungen sie zulassen wollen. Diese Auffassung vertritt die IHK Saarland nach der restriktiven Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. Die Wettbewerbssituation und das Verbraucherverhalten sei nicht in allen Regionen gleich. Und selbst die überregional tätigen Handelsketten richteten die tatsächlichen Öffnungszeiten ihrer Märkte nach den jeweiligen Gegebenheiten vor Ort aus. „Da sind die Länder näher dran“, so die IHK, „für eine bundeseinheitliche Regelung gibt es aus unserer Sicht keinen Bedarf“.

Von einem größeren Spielraum bei den Öffnungszeiten könnten insbesondere mittelständische Unternehmen profitieren. Schließlich gehe es um mehr Freiheit und nicht um den Zwang zu einer längeren Ladenöffnung. Von der Landesregierung, die sich ja Deregulierung und Entbürokratisierung auf ihre Fahnen geschrieben habe, erwartet die IHK in diesem Fall eine liberale Regelung und eine großzügige Handhabung von Ausnahmeregelungen. Dazu gehöre es auch, die Regelungskompetenz für die verkaufsoffenen Sonn- oder Feiertage in die Hände der Kommunen zu geben. Eine solche Aufgabenteilung entspreche den Grundsätzen der Subsidiarität.

Sollte die Bundesregierung, wie von Bundeswirtschaftsminister Clement angedeutet, beim Ladenschluss tatsächlich auf eine konkurrierende Gesetzgebung verzichten, wäre dies auch eine Nagelprobe für die Haltung der Landesregierung. Beim Antrag der Videothekenbesitzer auf die Genehmigung zur Sonntagsöffnung habe sich die Landesregierung jedenfalls eher restriktiv verhalten.

Weitere Infos:
Hermann Götzinger
(06 81) 95 20-4 00