Längere Ladenöffnungszeiten an Samstagen
IHK: Änderungen treten zum 1. Juni in Kraft
21.05.2003
Die Neuregelungen beinhalten eine Verlängerung der Ladenöffnungszeit an Samstagen auf 20 Uhr; es gelten künftig die gleichen Öffnungszeiten wie an den anderen Werktagen. Die IHK weist darauf hin, dass damit zahlreiche Sonderregelungen aufgehoben werden, so auch das Gebot der Schließung um 14 Uhr an Samstagen vor verkaufsoffenen Sonntagen.
Wie die IHK mitteilt, können Arbeitnehmer in Verkaufsstellen verlangen, in jedem Kalendermonat an einem Samstag von der Beschäftigung freigestellt zu werden. Dies gelte auch, wenn der Ladenschluss vor 20 Uhr liege. Zudem entfalle mit der Verlängerung der Ladenöffnungszeit auf 20 Uhr die Möglichkeit, den Ladenschluss an sechs Samstagen im Jahr bei besonderen Anlässen auf 21 Uhr zu verlegen.
Weitere Informationen:
Merkblatt: Ladenöffnungszeiten für
Einzelhandelsbetriebe im Saarland bis 31. Mai 2003 (G 6)
Merkblatt: Ladenöffnungszeiten an Samstagen
(G 6a)
Weitere Informationen:
Thomas
Teschner
(06 81)
95 20-2 00
(06 81)
95 20-2 88