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Längere Ladenöffnungszeiten an Samstagen

IHK: Änderungen treten zum 1. Juni in Kraft

21.05.2003

Nach Angaben der IHK Saarland sind die Neuregelungen zum Ladenschlussgesetz jetzt im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Damit kann die Verlängerung der Ladenöffnungszeiten an Samstagen wie geplant zum 1. Juni in Kraft treten.

Die Neuregelungen beinhalten eine Verlängerung der Ladenöffnungszeit an Samstagen auf 20 Uhr; es gelten künftig die gleichen Öffnungszeiten wie an den anderen Werktagen. Die IHK weist darauf hin, dass damit zahlreiche Sonderregelungen aufgehoben werden, so auch das Gebot der Schließung um 14 Uhr an Samstagen vor verkaufsoffenen Sonntagen.

Wie die IHK mitteilt, können Arbeitnehmer in Verkaufsstellen verlangen, in jedem Kalendermonat an einem Samstag von der Beschäftigung freigestellt zu werden. Dies gelte auch, wenn der Ladenschluss vor 20 Uhr liege. Zudem entfalle mit der Verlängerung der Ladenöffnungszeit auf 20 Uhr die Möglichkeit, den Ladenschluss an sechs Samstagen im Jahr bei besonderen Anlässen auf 21 Uhr zu verlegen.

Weitere Informationen:
Merkblatt: Ladenöffnungszeiten für Einzelhandelsbetriebe im Saarland bis 31. Mai 2003 (G 6)
Merkblatt: Ladenöffnungszeiten an Samstagen (G 6a)

Weitere Informationen:
Thomas Teschner
(06 81) 95 20-2 00
(06 81) 95 20-2 88