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Landesprogramm zur Absenkung der Gewerbesteuerhebesätze mindestens auf gleichem Niveau fortführen!Steuerentlastung ist wirksamste Wachstumsförderung

Gemeinsame Presseerklärung der Spitzenorganisationen der
Saarwirtschaft
IHK Saarland, Handwerkskammer des Saarlandes, Vereinigung
der Saarländischen Unternehmensverbände e. V. (VSU)

11.12.2001

Die Absenkung der Gewerbesteuerhebesätze mindestens auf den Bundesdurchschnitt muss elementarer Bestandteil der saarländischen Standortpolitik bleiben. Ein Land, das mitten im Strukturwandel steht, darf Unternehmen, die erfolgreich wirtschaften und Arbeitsplätze schaffen, nicht mit einem Steuer malus bestrafen. Es muss sie vielmehr mit einem Steuer bonus belohnen.

IHK Saarland, Handwerkskammer und VSU appellieren deshalb an die Landesregierung, ihr Programm zur Absenkung der Gewerbesteuerhebesätze mindestens in der geplanten Größenordnung fortzuführen. Dieses Programm verbessert die Rentabilität von Investitionen und erhöht zugleich die Attraktivität des Landes für Ansiedlungen.

Politiker, die in jüngster Zeit dafür plädieren, die hierzu eingestellten Landesmittel für andere Zwecke einzusetzen (z. B. für Ganztagsschulen oder Kommunalfonds), begründen dies mit falschen Argumenten.

Entlastung kommt hauptsächlich dem Mittelstand zugute

Falsch ist zunächst die Behauptung, die Gewerbesteuer sei eine Großbetriebssteuer. Richtig ist vielmehr, dass all jene Unternehmen Gewerbesteuer zahlen, deren Gewerbeertrag mindestens 48.000 DM beträgt. Zurzeit sind das im Saarland rund 7.700 Unternehmen. Davon haben lediglich etwa 60 Unternehmen (0,8 Prozent) mehr als 500 Beschäftigte. Die Hauptlast der Gewerbesteuer tragen demnach kleine und mittlere Unternehmen. Dabei handelt es sich ganz überwiegend um Unternehmen, die sich mit Erfolg im scharfen überregionalen und internationalen Wettbewerb behaupten. Um den Strukturwandel voranzubringen, kommt es gerade auf diese Unternehmen an. Es ist und bleibt deshalb strukturpolitisch unverantwortlich, ihnen eine überhöhte Steuerlast aufzubürden.

Nach Schätzungen der IHK Saarland stellen Unternehmen, die Gewerbesteuer zahlen, im Saarland gut 70 Prozent aller Arbeitsplätze. Von den übrigen Unternehmen profitieren viele über Zulieferverflechtungen und Einkommenseffekte von der Entwicklung dieser Unternehmen.

Entlastung auch bei Personengesellschaften

Falsch ist auch die Behauptung, das Landesprogramm zur Senkung der Gewerbesteuerhebesätze sei nach der Steuerreform auf Bundesebene überflüssig geworden. Richtig ist vielmehr, dass Kapitalgesellschaften die Gewerbesteuerlast weiterhin in voller Höhe zu tragen haben. Betroffen sind im Saarland mehr als 3.000 Unternehmen aus Industrie, Handel, Handwerk und Dienstleistungen. Dabei handelt es sich ganz überwiegend um mittelständische Unternehmen.

Auch Personengesellschaften müssen weiterhin einen Teil der Gewerbesteuerlast tragen. Zwar können sie Gewerbesteuerzahlungen bis zu einem Hebesatz von 360 Prozent mit der Einkommensteuer verrechnen. Doch liegen die Hebesätze in vielen saarländischen Gemeinden - auch nach der Absenkung - weit über 360 Prozent. Dies hat zur Folge, dass Personengesellschaften hierzulande auch nach der Unternehmensteuerreform in aller Regel noch einen Teil der Gewerbesteuerlast tragen müssen. In zahlreichen anderen Regionen Deutschlands werden Personengesellschaften dagegen faktisch ganz von der Gewerbesteuerlast befreit. Deshalb ist die Absenkung der Hebesätze im Saarland heute noch wichtiger als vor der Unternehmenssteuerreform.

Entlastung erleichtert Wachstumsfinanzierung

Aufgrund der überhöhten Hebesätze hatte die saarländische Wirtschaft vor Inkrafttreten des Landesprogramms und der Unternehmensteuerreform einen „Steuermalus“ von jährlich rund 60 Mio. DM zu tragen. Der überwiegende Teil davon ging zu Lasten des Mittelstandes. Betroffen waren zumeist Unternehmen, die eine im internationalen Vergleich zu geringe Eigenkapitaldecke aufwiesen. Ihre Möglichkeiten, zusätzliches Eigenkapital aufzubauen, wurden durch die überhöhte Steuerlast geschmälert. Das wog und wiegt umso schwerer, als die Finanzierung über Fremdkapital heute schwieriger ist denn je. Eine überhöhte Steuerlast engt insofern die Spielräume für die Wachstumsfinanzierung ein. Sie erhöht zudem die Konkursrisiken.

Wer sich in Kenntnis dieser Fakten dafür ausspricht, der Saarwirtschaft künftig erneut Sonderlasten bei der Gewerbesteuer aufzubürden, nimmt bewusst eine Schwächung des saarländischen Mittelstandes in Kauf.