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Luftfrachtsicherheit: Luftfahrtbundesamt schaltet Servicehotline für "Bekannte Versender"
19.03.2012
Das Luftfahrtbundesamt (LBA) hat in den letzten Wochen alle "Bekannten Versender" angeschrieben und auf die Notwendigkeit einer Zertifizierung hingewiesen, wenn sie diesen Status über den 25. März 2013 hinaus behalten möchten. Nach diesem Stichtag darf nur noch Luftfracht mit dem Status „sicher“ in hierfür vorgesehene Flugzeuge verladen und verflogen werden. Bislang war die Abgabe einer Sicherheitserklärung vom Hersteller an den Luftfrachtspediteur ausreichend, um Waren sicher in die Lieferkette einzubringen und den Status als „Bekannter Versender“ zu erhalten. Nach dem Ablauf der aktuellen Übergangsfrist wird eine behördliche Zulassung durch das Luftfahrtbundesamt erforderlich. Alternativ können die Unternehmen ihre Luftfracht kostenpflichtig durch sog. reglementierte Beauftragte oder Luftfahrtunternehmen nach gesetzlichen Vorgaben „sicher“ machen lassen. Für alle Fragen betroffener Unternehmen hat das LBA eine Servicehotline unter 0531/2355-116 geschaltet.