©newroadboy - stock.adobe.com
Marokko - Einfuhren aus der Westsahara fallen unter das Präferenzabkommen
23.10.2025
Seit dem 3.10.2025 fallen laut Zoll Einfuhren aus der Westsahara (Marokko) unter das Präferenzabkommen.
Damit gelten für Erzeugnisse mit Ursprung in der Westsahara, die der Kontrolle der Zollbehörden des Königreichs Marokko unterliegen, die gleichen Handelspräferenzen wie die, die von der EU für unter das Assoziationsabkommen fallende Erzeugnisse gewährt werden.
Das Protokoll Nr. 4 für die Zwecke der Bestimmung der Ursprungseigenschaft dieser Erzeugnisse, auch in Bezug auf die Ursprungsnachweise, gilt sinngemäß.
Die Identifizierung der genannten Erzeugnisse ist durch Bezugnahme auf die Ursprungsregion in den vorgesehenen Ursprungsnachweisen zu ermöglichen. Hierzu ist ein Hinweis auf den regionalen Ursprung (Laâyoune-Sakia El Hamra, Dakhla Oued Ed-Dahab) anzugeben.
Näheres finden Sie in der Meldung vom Zoll (https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Warenursprung-Praeferenzen/WuP_Meldungen/2025/wup_warenverkehr_marokko_1.html) bzw. im EU-Amtsblatt (Amtsblatt (EU) L/2025/2042).
Damit gelten für Erzeugnisse mit Ursprung in der Westsahara, die der Kontrolle der Zollbehörden des Königreichs Marokko unterliegen, die gleichen Handelspräferenzen wie die, die von der EU für unter das Assoziationsabkommen fallende Erzeugnisse gewährt werden.
Das Protokoll Nr. 4 für die Zwecke der Bestimmung der Ursprungseigenschaft dieser Erzeugnisse, auch in Bezug auf die Ursprungsnachweise, gilt sinngemäß.
Die Identifizierung der genannten Erzeugnisse ist durch Bezugnahme auf die Ursprungsregion in den vorgesehenen Ursprungsnachweisen zu ermöglichen. Hierzu ist ein Hinweis auf den regionalen Ursprung (Laâyoune-Sakia El Hamra, Dakhla Oued Ed-Dahab) anzugeben.
Näheres finden Sie in der Meldung vom Zoll (https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Warenursprung-Praeferenzen/WuP_Meldungen/2025/wup_warenverkehr_marokko_1.html) bzw. im EU-Amtsblatt (Amtsblatt (EU) L/2025/2042).