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Mindestlohn und Praktikanten

03.08.2016

Für ein Pflichtpraktikum im Rahmen von Schule, Ausbildung oder Studium wird nach dem Mindestlohngesetz kein Mindestlohn gezahlt. Auch freiwillige Praktika mit einer Dauer von bis zu drei Monaten, die zur Orientierung bei der Berufs- oder Studienwahl dienen oder studienbegleitet absolviert werden, sind vom Mindestlohn ausgenommen. Denn: Bei einem Praktikum soll die Ausbildung im Vordergrund stehen.